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Die Förderphasen für die von der DFH unterstützten, integrierten Studiengänge

Die blauen Pfeile in der Grafik kennzeichnen die Zeitpunkte, zu denen - eine Neuantragstellung möglich ist bzw. - eine Antragstellung auf Weiterförderung erfolgen sollte. Im Anschluss an die Antragstellung werden die entsprechenden Studiengänge von der DFH bzw. von deutsch-französischen Gutachtertandems im Auftrag der DFH evaluiert.

 

Neuantragstellung:

 

a)   auf Eintritt in die Vorbereitungsphase (Phase 1. Förderdauer für binationale  Kooperationen max. 2 Jahre, für trinationale Kooperationen max. 3 Jahre)

b)   auf Eintritt in die Erprobungsphase (Phase 2. Förderdauer 3 Jahre)

 

Weiterförderungsantragstellung:

a)   auf Weiterförderung in der Erprobungsphase (Phase 2. Förderdauer 3 Jahre)

b)   auf Weiterförderung in der etablierten Phase (Phase 3. Förderdauer 4 Jahre)


Legende:

Phase 1 = Vorbereitungsphase 1 und 2

Phase 2 = Erprobungsphase 1 -6

Phase 3 = etablierte Phase 1 - x

 

Evaluationsrhythmus

 

Die Förderung integrierter Studiengänge durch die DFH ist an eine regelmäßige Evaluation der Programme gebunden. Der Evaluation geht eine Antragstellung voraus.

In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine Antragstellung mit anschließender Evaluation für das akademische Jahr 2009-10 (Frist: 31.10.2008. Es gilt das Datum des Poststempel):

 

1. Sie möchten einen Studiengang neu entwickeln, der den aktuellen Ausschreibungskriterien der DFH für „ integrierte Studiengänge“ entspricht. In diesem Fall beantragen Sie eine Förderung in der Vorbereitungsphase.

 

2. Sie haben bereits einen Studiengang entwickelt, der den aktuellen Ausschreibungskriterien der DFH für „ integrierte Studiengänge“ entspricht und sind in 2009-10 bereits in der Lage, in diesem Studiengang Studierende auszutauschen. In diesem Fall beantragen Sie eine erstmalige Förderung im 1. Abschnitt der Erprobungsphase.

 

3. Ihr Studiengang wird bereits von der DFH gefördert und wird mit dem Studienjahr 2008-09 die Vorbereitungsphase abschließen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung im 1. Abschnitt der Erprobungsphase stellen.

4. Ihr Studiengang wird bereits von der DFH gefördert und befindet sich in 2008-09 im 3. Jahr der Erprobungsphase: In diesem Fall beantragen Sie eine Weiterförderung im 2. Abschnitt der Erprobungsphase.

5. Ihr Studiengang wird mit dem Studienjahr 2008-09 das 6. Jahr der Erprobungsphase abschließen, und Sie beabsichtigen eine Verlängerung. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung in der etablierten Phase stellen.

6. Ihr Studiengang wird sich im Studienjahr 2008-09 im 4., 8. oder 12. Jahr der etablierten Phase befinden. In diesem Fall beantragen Sie einen Antrag auf Weiterförderung im 5., 9., oder 13. Jahr der etablierten Phase.
Wenn diesem stattgegeben wird, wird Ihr Studiengang für weitere 4 Jahre in der etablierten Phase bleiben.

7. Ihr integrierter Studiengang wurde nach der letzten Evaluation auf Bachelor/Master umgestellt. Er soll weiterhin von der DFH gefördert werden. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung stellen.
Tritt die Umstellung bereits vor der nächsten planmäßigen Evaluation ein, so muss der Antrag vorzeitig gestellt werden.

8. Ihr Studiengang wurde bei der letzten Antragstellung negativ evaluiert. Wie im Förderbescheid angegeben, können Sie erneut einen Antrag auf Förderung stellen.

9. Ihr Studiengang ruhte bislang in Absprache mit der DFH. Wenn Sie für 2009-10 eine erneute DFH-Förderung anstreben, müssen Sie einen entsprechenden Weiterförderungsantrag stellen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch folgende Dokumente:

 


Die Anträge sind von den beteiligten Hochschulen gemeinsam zu stellen und müssen der DFH bis spätestens 31.10.08 (es gilt das Datum des Poststempels) vorliegen.