U Erlangen-Nürnberg (FAU)
Universität Erlangen
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Schillerstr. 1
D 91054 Nürnberg
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Matthias Jestaedt
Tel
09131/85-22820
Fax
09131/85-26381
matthias.jestaedt(at)jura.uni-erlangen.de
www
http://www.rph2.jura.uni-erlangen.de/dt-frz-recht.htm
AnsprechpartnerIn
Martin Herzog, LL.M.
Tel
09131/85-22241
martin.herzog(at)jura.uni-erlangen.de
Fachbereich
Rechtswissenschaften
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
nach dem Abitur
Studiengang
Deutsch-Französisches Recht
Schwerpunkte
Deutsches Recht, Französisches Recht, Europäisches und Internationales Recht
Studienverlauf
Überblick: 1.-4. Semester: Studium an der Heimatuniversität (Erlangen bzw. Rennes) * 5.-7. Semseter: Studium in Rennes 8.-10. Semester: Studium in Erlangen *** Für die Studenten aus Erlangen: *** 1.-4. Semester in Erlangen: Reguläres Jurastudium sowie fachliche und sprachliche Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt (besondere Fachsprachkurse und Sonderveranstaltungen zum französischen Recht * 5.-7. Semester in Rennes: gemeinsames Studium mit den Programmstudenten aus Rennes (Licence und Master 1) * 8.-10. Semester in Erlangen: Fortsetzung des Integrierten Studienprogramms (besondere Lehrveranstaltungen) und Vorbereitung der Ersten Juristischen Prüfung (die in Rennes erbrachten Studienleistungen können im Rahmen des Schwerpunktbereichs anerkannt werden). *** Für die Studenten aus Rennes: *** 1.-6. Semester in Rennes: Licence en droit parcours franco-allemand, im dritten Studienjahr gemeinsam mit Studenten aus Erlangen * 7.-10. Semester: Master à finalité professionelle, mention Droit européen, spécialité Droit franco-allemand und Master Deutsch-Französisches Recht (7. Semester in Rennes, 8.-10. Semester in Erlangen).
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Die Programmstudenten aus Erlangen absolvieren ein vollständiges (deutsches) Studium der Rechtswissenschaften, werden während der ersten beiden Studienjahre durch besondere Lehrveranstaltungen zum Französischen Recht und der Französischen Methodik auf die Auslandsphase vorbereitet und studieren während ihres Auslandsaufenthalts – gemeinsam mit ihren Kommilitonen aus Rennes – Französisches Recht (Schwerpunkt: Zivilrecht und Öffentliches Recht), Europarecht und Internationales Recht. * Daneben zählen Lehrveranstaltungen mit interdisziplinärem und interkulturellem Profil zu den besonderen Inhalten des Programms.
Studiendauer
10 Semester
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
7 Semester
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
3 Semester + 2 Monate Praktikum
Abschluss Deutschland
Für die Studenten aus Erlangen: Erstes Juristische Prüfung und Diplom-Jurist(in) Für die Studenten aus Rennes: Magister Legum Deutsch-Französisches Recht (LL.M.)
Abschluss Frankreich
Für alle Studenten: „Licence mention Droit“ und „Master à finalité professionelle, mention Droit européen, spécialité Droit franco-allemand“ (Master 2)
Praktikum
Ja, mindestens zwei Monate im Partnerland
Abschlussarbeit
Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines Rechtsvergleichenden Seminars
Voraussetzungen
Abitur
Zulassung
Schriftliche Bewerbung mit lettre de motivation in der Sprache des Partnerlandes und Bewerbungsgespräch
Bewerbungsfrist
Quereinstieg
ja
Quereinstieg Zusatz
Bis zum Ende des 4. Semesters möglich
Sprachvorbereitung
Fachspezifische Fremdspachenkurse (Français juridique 1 und Français juridique 2) und Lehrveranstaltungen in französischer Sprache in der Vorbereitungsphase vor dem Auslandsstudium
Sprachkenntnisse
Abitur
Besonderheiten
Gemeinsames Jahrgangsgruppe über 3 Jahre
Dauer des Auslandsstudiums je 3 Semester
Master 2 für deutsche Studierende
Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Leistungen
Spezifische Betreuung der Studenten
Doppeldiplom
weitere Informationen
Studiengebühr an deutscher Hochschule:
Für die Studenten aus Rennes keine Studienbeiträge, für die Studenten aus Erlangen (Teil-)Befreiung von den Studienbeiträgen während des Auslandsstudiums.
letzte Aktualisierung
10.05.07
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.