LMU München
Ludwig-Maximilians-Universität München
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Leopold Wenger-Institut für Rechtsgeschichte
Professor-Huber-Platz 2
D 80539 München
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Dr. Alfons Bürge
Tel
(+49) (0) 89 - 21 80 - 27 22
Fax
(+49) (0) 89 - 21 80 - 37 96
alfons.buerge(at)jura.uni-muenchen.de
www
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/org/paris2
AnsprechpartnerIn
Sophie Neumann
Fachbereich
Rechtswissenschaften
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
Studiengang
Integrierter Studiengang dt.-frz. Recht
Schwerpunkte
Zivilrecht ; Öffentliches Recht ; Europäisches und Internationales Recht
Studienverlauf
1.-4. Semester: München ; 5.-7. Semester: Paris ; Reststudium in München
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
2.-4. Semester: Studiengang Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) und Sonderveranstaltungen zum französischen Recht;
In Paris: Licence- und Master 1-Programm ;
in München: Programm der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen)
Studiendauer
11-12
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
8-9
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
3
Abschluss Deutschland
Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen); Zertifikat über die Teilnahme am integrierten Studiengang
Abschluss Frankreich
Licence 3; Master 1
Praktikum
-
Abschlussarbeit
-
Voraussetzungen
ordentliches Studium in den ersten 3 Semestern
Zulassung
schriftliche Bewerbung und 3 erfolgreiche Klausuren in den Vorbereitungskursen
Bewerbungsfrist
Anfang Februar eines Jahres
Quereinstieg
nein
Quereinstieg Zusatz
Sprachvorbereitung
Fachsprachenkurse im 2. und 3. Semester, Intensiv-Vorbereitungskurs im 4. Semester
Sprachkenntnisse
gute Französischkenntnisse
Besonderheiten
zwei Gemeinschaftsseminare auf dem Gebiet des Zivilrechts bzw. Handels- und Wirtschaftsrechts zusammen mit den französischen Teilnehmern des integrierten Studiengangs; Aufbaumöglichkeit: Doktoratsstudium im cotutelle-Verfahren.
Es besteht die Möglichkeit die Studienleistungen aus der Licence als Schwerpunktbereich (Juristische Universitätsprüfung) in die Erste Juristische Prüfung einzubringen.
letzte Aktualisierung
22.06.06
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.