U Düsseldorf
Heinrich Heine Universität Düsseldorf
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Raum 02.44, Gebäude 24.81, Universitätsstr. 1
D 40225 Düsseldorf
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Tel
0211/81-15825
Fax
Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de
www
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/dozenten/feuerborn/
Fachbereich
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational postgradual
Beginn des integrierten Studienganges
nach dem Abitur
Studiengang
Rechtswissenschaften
Schwerpunkte
Deutsches und französisches Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht
Studienverlauf
1. Studienjahr:
Studium an der jeweiligen Heimatfakultät; Schwerpunkt auf der Ausbildung im eigenen Recht; außerdem Ausbildung im Recht des Partnerlandes und Vorbereitung auf das Partnerland
2. Studienjahr:
Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen; außerdem Ausbildung im französischen Recht und Vorbereitung auf das Partnerland
3. Studienjahr:
Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Université de Cergy-Pontoise; Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen „licence“ erforderlichen Veranstaltungen; außerdem Ausbildung im deutschen Recht
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Die Studierenden werden parallel im deutschen und französischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht ausgebildet. Neben den wissenschaftlichen Voraussetzungen zum Erwerb des Doppelabschlusses vermittelt das Studium praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik.
Studiendauer
3 Jahre
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
4 für die deutschen Studierenden 2 für die französischen Studierenden
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2 für die deutschen Studierenden 4 für die französischen Studierenden
Abschluss Deutschland
Zwischenprüfung
Abschluss Frankreich
Licence
Praktikum
Zwischen dem 2. und 3. Semester: einmonatiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei im Partnerland Zwischen dem 4. und 5. Semester: einmonatiges Verwaltungspraktikum in einer Behörde oder an einem Gericht im Partnerland Am Ende des 6. Semesters: zweimonatiges Praktikum bei einem Fachanwalt, einem Unternehmen oder einem Arbeitgeberverband im Partnerland
Abschlussarbeit
Schriftlicher Bericht (wahlweise auf französisch oder deutsch)
Voraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife und gute Französischkenntnisse
Zulassung
ZVS und Auswahl durch eine deutsch-französische Auswahlkommission an der Universität
Bewerbungsfrist
Für das WS 2007/2008: 24.5.2007, Für das WS 2008/2009: 24.5.2008
Quereinstieg
nein
Quereinstieg Zusatz
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Sprachvorbereitung
Intensivsprachkurs zu Beginn des ersten Semesters und studienbegleitende Sprachkurse
Sprachkenntnisse
Gute Französischkenntnisse
Besonderheiten
Gemeinsame Studiengruppe deutscher und französischer Studierender für die Dauer von 2 Jahren
weitere Informationen
Studiengebühr an deutscher Hochschule: 500,- Euro pro Semester (ab dem 2. Semester)
letzte Aktualisierung
02.08.07
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.