Die Versammlung der Mitgliedshochschulen setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedshochschulen zusammen.
Sie wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Sie nimmt den jährlichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten entgegen.
Die Versammlung der Mitgliedshochschulen kann dem Hochschulrat Vorschläge zu Hochschul- und Forschungsangelegenheiten im Rahmen der DFH unterbreiten. Alle deutschen und französischen Hochschulen, welche die Kriterien der DFH erfüllen, können Mitglied in diesem Verbund und damit in der Deutsch-Französischen Hochschule werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Hochschulrat. Die Aufnahme als Mitgliedshochschule der DFH setzt die erfolgreiche Durchführung mindestens eines, den Kriterien der DFH entsprechenden, gemeinsamen deutsch-französischen Studienprogramms oder eines gemeinsamen Graduiertenkollegs voraus.
Kriterien für die Mitgliedschaft
Deutsche Mitgliedshochschulen der DFH
Französische Mitgliedshochschulen der DFH
Einige binationale Studiengänge, die derzeit von der DFH gefördert werden, erfüllen diese Voraussetzungen noch nicht komplett.
Deshalb sind sie willkommene Partnerhochschulen der DFH, die perspektivisch ebenfalls Mitglied werden können.
Die Mitgliedschaft wird nach fünf Jahren evaluiert und kann bei Fortgeltung der Kriterien verlängert werden.
Deutsche Partnerhochschulen der DFH (einschließlich der Mitgliedshochschulen)
Französische Partnerhochschulen der DFH (einschießlich der Mitgliedshochschulen)