Beschlussauszug aus der Sitzung des Hochschulrates der DFH am 24.05.2002
Evaluierung und Beschlussfassung über die Programme der grundständigen Studiengänge, weiterführenden Studiengänge und langfristigen Studienaufenthalten
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt für das akademische Jahr 2002-03 die Förderung der vom wissenschaftlichen Beirat als förderwürdig empfohlenen Programme mit einer Ausnahme (vgl. Beschluss TOP 10).
Beschluss über ein verändertes Evaluierungsverfahren
In Absprache mit den Evaluierungsfachgruppen und dem Wissenschaftlichen Beirat schlägt das Generalsekretariat vor, das jährliche Evaluierungsverfahren für alle Programme durch vier, in größeren Abständen aufeinanderfolgenden Evaluierungsstufen zu ersetzen:
a. Evaluierung am Anfang der Entwicklungsphase; (Entwicklungsphase 1-2 Jahre)
b. Gründliche Evaluierung am Anfang der Erprobungsphase;
c. Zwischenevaluierung nach drei Jahren in der Erprobungsphase;
d. Gründliche und detaillierte Schlussevaluierung nach sechs Jahren mit Besuch des Programms vor Ort an den beiden Hochschulstandorten;
e. Evaluation der etablierten Programme alle 4 Jahre.
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt das oben genannte Verfahren.
Beschlüsse zum deutsch-französischen Forum
a) Erlass von Forderungen aus der Forumveranstaltung 2000
Da eine Niederschlagung der Forderungen gegenüber Ausstellern des Deutsch-französischen Forums 2000 nicht möglich ist, beauftragt der Hochschulrat das Präsidium
- in allen klar dokumentierten Fällen die Forderung mit Hilfe des Forumteams nachzuverfolgen und die Aussteller bzgl. Rechnungsbegleichung erneut zu kontaktieren,
- in den nicht klar dokumentierten Fällen das Forumteam um Aufklärung zu bitten.
b) Struktur für das deutsch-französische Forum 2003
Beschluss (einstimmig):
1. Der Hochschulrat bittet das Präsidium, sich um die Komplettierung und Präzisierung der Kandidaturen für den künftigen Austragungsort des Forum zu bemühen.
2. Der Hochschulrat beschließt, eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Frau Harth einzurichten, der die Vertreter der Wirtschaft im Hochschulrat, die Vertreter der beiden Außenministerien, das Präsidium sowie Frau Klos und Frau Genton angehören. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die von den beiden sich bewerbenden Austragungsorten gegebenen zusätzlichen Informationen zu prüfen und zu evaluieren.
3. Der Hochschulrat wird den Beschluss über den künftigen Austragungsort des Deutsch-Französischen Forums Anfang Juli auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe per Umlaufverfahren fassen.
c) Gründung des Vereins "Deutsch-Französisches Forum 2003"
Beschluss (einstimmig):
1. Der Hochschulrat beauftragt das Präsidium, die Gründung der Association "Forum Franco-Allemand" in die Wege zu leiten und weitere Gründungsmitglieder zu kontaktieren.
2. Der Hochschulrat bittet das Präsidium, die Ergebnisse der Diskussion im Hochschulrat in den Satzungsentwurf einfließen zu lassen.
Beschlussfassung über die Ausschreibungen 2003-2004 für grundständige Studiengänge, weiterführende Studiengänge und langfristige Studienaufenthalten
Beschluss (einstimmig) :
1. Der Hochschulrat beschließt den vorliegenden Ausschreibungstext 2003-04 für grundständige Studiengänge.
2. Der Hochschulrat beschließt den vorliegenden Ausschreibungstext 2003-04 für weiterführende Studiengänge.
3. Der Hochschulrat beschließt den vorliegenden Ausschreibungstext 2003-04 für die Förderung von langfristigen Studienaufenthalten.
Anerkennung von "Master of Business Administration MBA"
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt nur solche MBA-Abschlüsse zu fördern, die als nationale akademische Grade anerkannt sind.
Genehmigung des Jahresberichts 2001 der Präsidentin
Beschluss (einstimmig) :
Der Hochschulrat genehmigt den Jahresbericht der Präsidentin für das Jahr 2001 gemäß Art. 6, Abs. 2, Nr. 4 des Weimarer Abkommens.
Verschiedenes
Beschluss über die Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe im Falle eines Studienabbruches aus Gesundheitsgründen
Eine Studentin hat den integrierten Studiengang aus Gesundheitsgründen abgebrochen, wofür ein ärztliches Attest vorliegt. Da sie tatsächlich von September bis November an der Partnerhochschule studiert hat, muss die Studentin die Mobilitätsbeihilfe nur für die Monate Dezember bis März zurückzahlen.
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt das oben genannte Verfahren.