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Inhalte

Beschlussauszug aus der Sitzung des Hochschulrates der DFH am 11./12.12.2003

 

Änderungen der Haushaltsrichtlinien

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, den Art. 14 der Haushaltsrichtlinien wie folgt zu ändern:

Artikel 14 – Veränderung von Ansprüchen

1) Der Präsident darf Ansprüche nurstunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre; niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird; erlassen, wenn feststeht, dass die Einziehung eine besondere Härte bedeuten würde.

2) Niederschlagungen und Erlasse bedürfen der Zustimmung des Hochschulrates.

3) Der Zustimmung des Hochschulrates bedarf es nicht in den Fällen der Rückforderung gewährter Mobilitätsbeihilfen. Der Hochschulrat wird einmal jährlich über die erfolgten Niederschlagungen und Erlasse informiert.

 

Beschluss über die Deckung eines möglichen Haushaltsdefizits

 

Beschluss:

Der Hochschulrat beschließt, mit 18 Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen, dass die DFH ein eventuelles Defizit des „Deutsch-Französischen Forums“ 2003 übernimmt und zu diesem Zweck die Summe von 13.000 EUR in einen Rückstellungstitel in den Annexhaushalt einstellt. Diesem Rückstellungstitel wird gegebenenfalls auch ein Gewinn des Forums zugeführt.

 

Rechnungslegung des Vereins „Deutsch-Französisches Forum“

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, den Präsidenten des Vereins «Deutsch-Französisches Forum», Herrn Hamm, zu beauftragen, eine Gesamtrechnungslegung für die DFH durch das „Cabinet Mazars“ (vertreten durch Herrn Girerd) erstellen zu lassen.

 

Entlastung der Präsidentin für das Haushaltsjahr 2002

 

Beschluss (einstimmig):

Gemäß Art. 6.2.3. des Weimarer Abkommens in Verbindung mit Art. 16 der Haushaltsrichtlinien beschließt der Hochschulrat die Entlastung der Präsidentin der DFH, Frau Harth, hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Haushaltsjahres 2002.

 

Fortschreibung des Haushaltsplanes Nr. 2 / 2003

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt die 2. Fortschreibung des Haushaltsplans 2003 in der dem Hochschulrat vorgelegten Fassung.

 

Festlegung der Höhe der Zuwendungen für das Studienjahr 2004/2005

 

I.) Festlegung der Höhe der Mobilitätsbeihilfe für das Studienjahr 2004/2005

Es wird vorgeschlagen, den Programmbeauftragten einen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Höhe der jeweiligen Mobilitätsbeihilfe bis zu 250,- EUR einzuräumen. Der Vorschlag wird Gegenstand der Diskussion mit den Programmbeauftragten im Rahmen des Programmbeauftragtentreffens 2004 sein.

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt einstimmig, die Höhe der Mobilitätsbeihilfe für das Studienjahr 2004/2005 auf 250,- EUR/Monat/Studierender festzulegen.

Der Hochschulrat beauftragt den Präsidenten, gemeinsam mit den Programmbeauftragten nach einer möglichen alternativen Teil- oder Gesamtlösung zu suchen, welche Einsparungen in gleicher Höhe ermöglicht.

 

II.) Festlegung der Höhe der Infrastrukturmittel für das Studienjahr 2004/2005

Weiterführung der für 2003/2004 ergriffenen Maßnahmen für die Infrastrukturmittel:

1) Programme in der Vorbereitungsphase

a) Integrierte Studiengänge sowie Aufbau- und Masterstudiengänge

Pauschalbetrag von 7500.- EUR pro Programm und für die Gesamtdauer der Vorbereitungsphase (maximal 2 Jahre)

b) Langfristige Studiengänge

Keine Förderung im Rahmen der Infrastrukturmittel.

2) Programme in der Erprobungsphase

a) Integrierte Studiengänge sowie Aufbau- und Masterstudiengänge

Sockelbetrag von 8000.- EUR pro Programm.

Zuzüglich 200.- EUR pro Student, unter der Voraussetzung, dass das Kriterium «5+5 Studierende in der Auslandsphase» eingehalten wird.

Obergrenze pro Programm : 30 000.- EUR

b) Langfristige Studiengänge

Keine Förderung im Rahmen der Infrastrukturmittel.

c) Negativ evaluierte Programme

Keine Förderung im Rahmen der Infrastrukturmittel, unabhängig vom Programmtyp.

3) Programme in der Etablierten Phase

Keine Förderung im Rahmen der Infrastrukturmittel, unabhängig vom Programmtyp.

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt die Vergabe der Infrastrukturmittel für 2004/2005 gemäß dem o. g. Text.

 

III.) Festlegung der Höhe der Sprachförderung für das Studienjahr 2004/2005

Vergabe von 300,- EUR pro Student, der erstmalig die Auslandsphase antritt.

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt die Höhe der Sprachförderung für das Studienjahr 2004/2005 auf 300,- EUR / Studierender (erstmalig in der Auslandsphase) festzulegen.

 

IV.) Weitere Maßnahmen im Hinblick auf eine Reduzierung des Defizits

a) Begrenzung der Anzahl der geförderten Studierenden pro Studiengang:

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, die Herabsetzung der Obergrenze der zu fördernden Studierenden auf 60 Studierende pro Programm pro akademischem Jahr - für alle Jahrgänge inbegriffen - abzulehnen.

b) Begrenzung der Laufzeit der Studiengänge:

Um das Haushaltsdefizit kurz- und langfristig zu reduzieren, sollte die Laufzeit der Studiengänge auf 15 oder 16 Jahre begrenzt werden.

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt die Ablehnung der Begrenzung der Laufzeit der Studiengänge auf 15 oder 16 Jahre, je nach der Dauer der Vorbereitungsphase (1 bis 2 Jahre) ab 2004/2005.

 

Beschluss über den Haushaltsplan 2004

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat verabschiedet den voraussichtlichen Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2004 unter der Voraussetzung, dass die in der Sitzung erläuterten Modifikationen zeitnah in eine neue Fassung aufgenommen werden.

 

Drittlandöffnung der DFH / Anschubfinanzierung

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, den Beschluss über die Anschubfinanzierung der positiv evaluierten Projekte i. H. v. insgesamt 173.973,80 EUR für den Zeitraum 2004 bis Ende 2005 nach Ablauf einer Verschweigefrist bis zum 20.01.2004 zu genehmigen.

Wirtschaftswissenschaften

• TU Freiberg – Chambéry - Poznan/P : International Management

• TU Dresden - IECS Strasbourg - U Krakau/P : BWL Gestion/Economie

• HTW Dresden - ESC Lille - REA Moskau/RU : BWL Gestion/Economie

Naturwissenschaften

• FH Karlsruhe - ENSMM Besançon - HES Fribourg/CH : Fahrzeugtechnik Mécanique/Matériaux

• FH Karlsruhe - ENSMM Besançon - U Oviedo/E : Fahrzeugtechnik Mécanique/Matériaux

• TU Braunschweig - UT Compiègne - U Zaragoza/E : Maschinenbau Génie mécanique

• TU Clausthal - ISMANS Le Mans - Krakau/P : Werkstoffwissenschaften Génie des matériaux

Geistes- und Sozialwissenschaften

• PH Freiburg - U Mulhouse - PH Basel Land PH Basel Stadt/CH : Lehramtsausbildung Formation des enseignants

• U Mainz - U Dijon - U Bologna/I : Lehrerausbildung Formation des enseignants

• U Regensburg - U Clermont-Ferrand - U Madrid Complutense/E : European Studies

 

HRK-Mitgliedschaft als DFH Mitgliedschaftskriterium

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, dass künftig auf deutscher Seite als zusätzliches Kriterium für die Aufnahme als Mitgliedshochschule der DFH die Mitgliedschaft in der HRK gefordert wird. Bezüglich der französischen Hochschulen wird das für die Hochschulausbildung zuständige Ministerium konsultiert.