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Beschlussauszug aus der Sitzung des Hochschulrates der Deutsch-Französischen Hochschule am 23./ 24.09.2004



Kooptierung einer französischen Persönlichkeit für den Hochschulrat


Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, Herrn Jean-Paul Lubin, Geschäftsführer der Eurovia, in den Hochschulrat zu kooptieren.

 

Beschlussfassung über den Zeitplan der Hochschulratssitzungen 2005

Zeitplan Hochschulratssitzungen 2005

 

Titel

Ort

Datum

1. Hochschulratssitzung

DFH

17. / 18. März

2. Hochschulratssitzung

DFH

22. / 23. September

3. Hochschulratssitzung

DFH

24. / 25. November

 

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt den Vorschlag des Generalsekretariats bezüglich des Zeitplans für die Hochschulratssitzungen im Jahre 2005.


Fortschreibung des Haushaltsplans Nr. 01/2004

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, das Budget modificatif Nr. 1 unter dem Vorbehalt, das Thema Stellenpolitik der DFH, das für die Dezembersitzung vorgesehen war, gesondert zu behandeln.


Ergebnisse der Evaluierung der Kooperationen Graduiertenkollegs / Ecoles doctorales

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt die Förderung verschiedener Kooperationen zwischen Graduiertenkollegs und Ecoles doctorales. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Partnerinstitutionen.

 

 

Französischer Antragsteller / Demande française

Projekttitel / Titre du projet

Fachbereich / Discipline

Université Paris VIII

Sprachliche Repräsentation und ihre Interpretation / Cognition, langage, interaction

Linguistik / Linguistique

Université de Metz

Geometrie und Analyse von Symmetrien / Géometrie et Analyse des Symétries

Mathematik / Mathématiques

Université Nice

Interference of pathogens with the host signalling machinery

Mikrobiologie / Microbiologie

Université Paris I Panthéon-Sorbonne

Economic Behaviour and the Interaction Models

Mathematik / Wirtschaftswissenschaften

Université Montpellier II

Embedded Systems-on-Chips for ubiquitous Computing Enviroments

Mikroelektronik / Microélectronique

Université Strasbourg I,
Université Grenoble I

Soft Condensed Matter

Physik / Physique




 

Beschluss über die Ergänzung der Geschäftsordnung des Hochschulrats (am 16.02.2001 vom Hochschulrat verabschiedete Anlage zur Geschäftsordnung des Hochschulrats)

 

Beschluss (einstimmig):

Der Hochschulrat beschließt, die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats in die Geschäftsordnung des Hochschulrats aufzunehmen.


Nachfolge Generalsekretär


Der Hochschulrat diskutiert Verfahren der Auswahl, Profil der Stelle sowie eine Modifikation der Allgemeinen Ordnung der Organe mit folgendem Ergebnis:

Es wird zunächst ausschließlich die vakante Stelle des Generalsekretärs ausgeschrieben
Die Nationalitätenfrage ist bei der Besetzung der Stelle des Generalsekretärs und des stellvertretenden Generalsekretärs nachrangig. Insbesondere ist ein Wechsel von Amtsträgern französischer bzw. deutscher Staatsangehörigkeit kein zwingendes Kriterium.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung.
Das Profil der Ausschreibung ist breit anzulegen

Der Generalsekretär, Herr Haag, und die stellvertretende Generalsekretärin Frau Genton werden im Rahmen des Möglichen in das Auswahlverfahren miteinbezogen.

Beschluss (einstimmig):


1. Der Hochschulrat beschließt die o. g. Vorschläge des Präsidenten bezüglich der Nachfolge des Generalsekretärs sowie die Einsetzung einer Auswahlkommission wie folgt: Frau Galler, Herr Hamm, Herr Kugel, Herr Lebovics, Herr Leonhard, Frau von Braun


2. Im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechts sowie unter Wahrung einer gewissen Flexibilität im Auswahlverfahren der zwei Führungspositionen einer binationalen deutsch-französischen Institution beschließt der Hochschulrat in Artikel 3 §2 der Allgemeinen Ordnung der Organe vom 14.06.2002 folgende Änderung:

 

"Der Generalsekretär und sein Stellvertreter, von denen im Rahmen des Möglichen der eine Deutscher, der andere Franzose ist, müssen eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung nachweisen (...)"

 

Da eine Änderung der Allgemeinen Ordnung der Organe der Zustimmung der Versammlung der Mitgliedshochschulen bedarf, tritt dieser Beschluss erst nach deren Zustimmung in Kraft.