Kooptierung einer französischen Persönlichkeit für den Hochschulrat
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt, Herrn Jean-Paul Lubin, Geschäftsführer der Eurovia, in den Hochschulrat zu kooptieren.
Beschlussfassung über den Zeitplan der Hochschulratssitzungen 2005
Zeitplan Hochschulratssitzungen 2005
Titel | Ort | Datum |
1. Hochschulratssitzung | DFH | 17. / 18. März |
2. Hochschulratssitzung | DFH | 22. / 23. September |
3. Hochschulratssitzung | DFH | 24. / 25. November |
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt den Vorschlag des Generalsekretariats bezüglich des Zeitplans für die Hochschulratssitzungen im Jahre 2005.
Fortschreibung des Haushaltsplans Nr. 01/2004
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt, das Budget modificatif Nr. 1 unter dem Vorbehalt, das Thema Stellenpolitik der DFH, das für die Dezembersitzung vorgesehen war, gesondert zu behandeln.
Ergebnisse der Evaluierung der Kooperationen Graduiertenkollegs / Ecoles doctorales
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt die Förderung verschiedener Kooperationen zwischen Graduiertenkollegs und Ecoles doctorales. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Partnerinstitutionen.
Französischer Antragsteller / Demande française | Projekttitel / Titre du projet | Fachbereich / Discipline |
Université Paris VIII | Sprachliche Repräsentation und ihre Interpretation / Cognition, langage, interaction | Linguistik / Linguistique |
Université de Metz | Geometrie und Analyse von Symmetrien / Géometrie et Analyse des Symétries | Mathematik / Mathématiques |
Université Nice | Interference of pathogens with the host signalling machinery | Mikrobiologie / Microbiologie |
Université Paris I Panthéon-Sorbonne | Economic Behaviour and the Interaction Models | Mathematik / Wirtschaftswissenschaften |
Université Montpellier II | Embedded Systems-on-Chips for ubiquitous Computing Enviroments | Mikroelektronik / Microélectronique |
Université Strasbourg I, | Soft Condensed Matter | Physik / Physique |
Beschluss über die Ergänzung der Geschäftsordnung des Hochschulrats (am 16.02.2001 vom Hochschulrat verabschiedete Anlage zur Geschäftsordnung des Hochschulrats)
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt, die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats in die Geschäftsordnung des Hochschulrats aufzunehmen.
Nachfolge Generalsekretär
Der Hochschulrat diskutiert Verfahren der Auswahl, Profil der Stelle sowie eine Modifikation der Allgemeinen Ordnung der Organe mit folgendem Ergebnis:
Es wird zunächst ausschließlich die vakante Stelle des Generalsekretärs ausgeschrieben
Die Nationalitätenfrage ist bei der Besetzung der Stelle des Generalsekretärs und des stellvertretenden Generalsekretärs nachrangig. Insbesondere ist ein Wechsel von Amtsträgern französischer bzw. deutscher Staatsangehörigkeit kein zwingendes Kriterium.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung.
Das Profil der Ausschreibung ist breit anzulegen
Der Generalsekretär, Herr Haag, und die stellvertretende Generalsekretärin Frau Genton werden im Rahmen des Möglichen in das Auswahlverfahren miteinbezogen.
Beschluss (einstimmig):
1. Der Hochschulrat beschließt die o. g. Vorschläge des Präsidenten bezüglich der Nachfolge des Generalsekretärs sowie die Einsetzung einer Auswahlkommission wie folgt: Frau Galler, Herr Hamm, Herr Kugel, Herr Lebovics, Herr Leonhard, Frau von Braun
2. Im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechts sowie unter Wahrung einer gewissen Flexibilität im Auswahlverfahren der zwei Führungspositionen einer binationalen deutsch-französischen Institution beschließt der Hochschulrat in Artikel 3 §2 der Allgemeinen Ordnung der Organe vom 14.06.2002 folgende Änderung:
"Der Generalsekretär und sein Stellvertreter, von denen im Rahmen des Möglichen der eine Deutscher, der andere Franzose ist, müssen eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung nachweisen (...)"
Da eine Änderung der Allgemeinen Ordnung der Organe der Zustimmung der Versammlung der Mitgliedshochschulen bedarf, tritt dieser Beschluss erst nach deren Zustimmung in Kraft.