Ernennung der/s neuen Generalsekretärs/in durch den Präsidenten der DFH:
Stellungnahme des Hochschulrats gemäß Artikel 5 Abs. 3 des Weimarer Abkommen
Nachdem der Hochschulrat über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert wurde, beschließt der Hochschulrat, ausschließlich über den ersten Platz zu entscheiden (einstimmig bei einer Enthaltung). Ohne Gegenstimme bestätigt er den Vorschlag des Präsidenten, Herrn Stephan Geifes als Generalsekretär der Deutsch-Französischen Hochschule zu ernennen.
Erneuerung der Kooptierung zweier deutscher und einer französischen
Persönlichkeit aus der Wirtschaft für den Hochschulrat
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig, Frau von Braun, Herrn Maulvault und Herrn Enderlein erneut in den Hochschulrat zu kooptieren.
Verwendung der Rückflüsse und Zinseinnahmen aus dem Jahr 2004
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig, die Einnahmen aus Rückflüssen und Zinsen aus dem Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung der 2. Rate Infrastrukturkosten in Höhe von ca. 400.000 EUR sowie für das Forum-Defizit 2004 in Höhe von 50.000 EUR einzusetzen.
Entlastung der Präsidenten für das Haushaltsjahr 2003
Beschluss (einstimmig):
Gemäß Art. 6.2.3. des Weimarer Abkommens in Verbindung mit Art. 16 der Haus-haltsrichtlinien beschließt der Hochschulrat einstimmig die Entlastung der Präsidenten hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Haushaltsjahres 2003.
Personalplanung der DFH für die Jahre 2004 – 2007
Der Hochschulrat :
- nimmt die Personalplanung der DFH für die Jahre 2004-07 zur Kenntnis. Er empfiehlt den Erhalt einer flexiblen Steuerung.
- nimmt jedes Jahr im Rahmen der Abstimmung über den Haushaltsplan zu den vorgeschlagenen Entwicklungsstufen Stellung.
- beschließt, eine Abfindungsregelung einzurichten.
Des Weiteren:
- stimmt der Hochschulrat mit einer Gegenstimme der Umwandlung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag im Programmbereich zu.
- stimmt der Hochschulrat mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen der Umwandlung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag im Bereich EDV zu.
Beschluss über den Haushaltsplan 2005
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat verabschiedet einstimmig den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 mit folgenden Änderungen:
1. im Haushaltsplan aufzuführen sind künftig die für mehrjährige Aktivitäten zurückgestellten Summen.
2. einzufügen ist eine Spalte bezüglich der Durchführung von Haushaltsposten für das Jahr n-1 sowie bezüglich der für neue Aktivitäten zur Verfügung stehenden Mittel.
Festlegung der Höhe der Zuwendungen für das Studienjahr 2005/2006
1) Festlegung der Höhe der Mobilitätsbeihilfe für das Studienjahr 2005/2006
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig die Höhe der Mobilitätsbeihilfe für das Studienjahr 2004/2005 auf 250,- EUR/Monat/Studierender fortzuschreiben.
2) Festlegung der Höhe der Infrastrukturmittel für das Studienjahr 2005/2006
Die Berechnungsgrundlagen für Infrastrukturmittel werden auch im Studienjahr 2005/2006 beibehalten:
• 1) Programme in der Vorbereitungsphase
a) Integrierte Studiengänge sowie Aufbau- und Masterstudiengänge
Pauschalbetrag i.H.v. 7500.- EUR pro Programm und für die Gesamtdauer der Vorbereitungsphase (maximal 2 Jahre)
b) Langfristige Studiengänge
Pauschalbetrag i.H.v. 2000 EUR pro Programm pro Studienjahr.
c) Trinationale Studiengänge
Pauschalbetrag i.H.v. insgesamt 20.000 EUR pro Kooperation.
• 2) Programme in der Erprobungsphase
a) Integrierte Studiengänge sowie Aufbau- und Masterstudiengänge
Sockelbetrag von 8000.- EUR pro Programm.
Zuzüglich 200.- EUR pro Student, unter der Voraussetzung, dass das Kriterium « 5+5 Studierende in der Auslandsphase» eingehalten wird.
Obergrenze pro Programm : 30 000.- EUR
b) Langfristige Studiengänge
Pauschalbetrag i.H.v. 2000 EUR pro Programm pro Studienjahr.
c) Negativ evaluierte Programme
Keine Förderung im Rahmen der Infrastrukturmittel, unabhängig vom Programmtyp.
d) Trinationale Studiengänge
Sockelbetrag von 8.000,- Euro pro Studiengang
Zuzüglich 200,- Euro pro Studierendem aus Deutschland oder Frankreich
Obergrenze pro Programm : 30 000.- EUR
• 3) Programme in der Etablierten Phase
Pauschalbetrag i.H.v. 2000 EUR pro Programm pro Studienjahr.
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig die Vergabe der Infrastrukturmittel für 2005/2006 gemäß dem o.g. Text.
3) Festlegung der Höhe der Sprachförderung für das Studienjahr 2005/2006
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig die Höhe der Sprachförderung für das Studienjahr 2005/2006 auf 300,- EUR / Studierender, der sich erstmalig in der Auslandsphase befindet, festzulegen.
Einmalige Bewilligung von Mobilitätsbeihilfen
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig einmalig die Zuwendung von Mobilitätsbeihilfen für Studierende in Fällen, in denen die Bedingungen der Zuwendung durch Verschulden der Hochschule nicht erfüllt worden sind, zu bewilligen. Voraussetzung hierfür ist, dass die persönliche Einschreibung der Studierenden an der DFH bereits erfolgte.
Finanzierungsrichtlinien der DFH/ Bewilligung von Infrastrukturmitteln
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig die Bewilligung von Infrastrukturmitteln für Programme in der etablierten Phase und bei langfristigen Studiengängen i.H.v. 2000 EUR pro Programm.
Konzept der Beziehungen der DFH zur Wirtschaft
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt im Grundsatz einstimmig das vorliegende Gesamtkonzept der Beziehungen der DFH zur Wirtschaft.
Teilnahme des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats an Hochschulratssitzungen
Beschluss (einstimmig):
Der Hochschulrat beschließt einstimmig die Möglichkeit der Teilnahme des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats ohne Stimmrecht an allen Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Stimme zu wissenschaftspolitischen Fragen.