Die finanzielle Förderung der DFH kommt sowohl den Studierenden wie auch den Hochschulen zugute.
Die DFH gewährt Mobilitätsbeihilfen (zurzeit in Höhe von max. 250 Euro/Monat) für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen grundständigen Studiums befinden.
Hochschulen erhalten Infrastrukturmittel (Tutoren- und Hilfskraftstunden, Reisekosten für die Hochschullehrer und Verwaltungskosten), sowie Mittel für die (fach-)sprachliche Vorbereitung (300 EUR pro erstmalig den Aufenthalt im Partnerland antretenden Studierenden).
(Stand: 04/2007)