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Termine 2008
1. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 03./04. April
2. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 26./27. Juni
3. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 11./12. Dezember
Der Hochschulrat legt die Leitlinien für die Deutsch-Französische Hochschule fest.
Darüber hinaus
Beschlüsse des Hochschulrats
Der Hochschulrat besteht aus zweiundzwanzig Mitgliedern; er setzt sich paritätisch zusammen aus
- dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten,
- vier Vertretern der staatlichen Behörden: auf deutscher Seite je einem Vertreter der Bundesregierung und der Länder, auf französischer Seite je einem Vertreter des Außenministers und des für das Hochschulwesen zuständigen Ministers,
- acht als Lehrkräfte sowie als Lehrkräfte und Forscher tätigen Wissenschaftlern, von denen vier von der Versammlung der Mitgliedshochschulen, zwei von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, einer von der Conférence des présidents d'université und einer von der Conférence des directeurs d'écoles et de formation d'ingénieurs ernannt werden.
- vier Mitgliedern, die aufgrund ihrer Sachkompetenz ernannt werden, auf deutscher Seite vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und auf französischer Seite vom Außenminister und von dem für das Hochschulwesen zuständigen Minister,
- vier Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die vom Hochschulrat kooptiert werden.
- Die Amtszeit der Ratsmitglieder mit Ausnahme der Vertreter der staatlichen Behörden beträgt vier Jahre; sie kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.
Liste aller Hochschulratsmitglieder