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Cotutelle de thèse
Informationen zum Förderinstrument
Doktoranden, die ein Promotionsverfahren in zwei Ländern absolvieren, verfügen nicht nur über überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse, sondern auch über eine vom Arbeitsmarkt immer wieder geforderte außergewöhnliche interkulturelle Kompetenz. Ein Promotionsstudium im Ausland bietet mehr als ein gewöhnlicher Auslandsaufenthalt, da es die intensive Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Wissenschaftssystematiken und Hochschulkulturen ermöglicht. Die Chancen der Absolventen einer Cotutelle auf dem Arbeitsmarkt und in der Wissenschaft erhöhen sich, da es ihnen möglich ist, in zwei Ländern anerkannte Qualifikationen nachzuweisen.
Zur Förderung der Cotutelle hat die DFH ein spezifisches Förderinstrument entwickelt. Ausgangspunkt der Überlegung war, die mit dem wissenschaftlichen und interkulturellen Mehrwert dieser Dissertationsform einhergehenden Mehrkosten durch eine eigene DFH-Förderung aufzufangen. Die Förderung umfasst neben Mobilitätsbeihilfen für die Forschungsaufenthalte der Doktoranden im Partnerland auch diejenigen Kosten, die den Hochschulen in Zusammenhang mit diesem speziellen Verfahren entstehen. Dazu gehören neben Reisekosten der Betreuer zu gemeinsamen Treffen mit den Doktoranden auch die Kosten für die Durchführung der gemeinsamen binationalen "soutenance".
Form der Antragstellung
Bitte beachten Sie die Dauerausschreibung, den Antrag auf Förderung der Dissertation (Stand April 2013) sowie den Antrag auf Förderung der Verteidigung. Sie finden die Unterlagen auch bei unseren Ausschreibungen.
Fristen
Anträge auf Förderung der Dissertation können immer jeweils zum 31. März und zum 31. Oktober eingereicht werden.
Anträge, die sich auf die Förderung der Disputation beschränken, können ständig, jedoch spätestens sechs Wochen vor der Disputation eingereicht werden.
Beratung
Gerne informiert Sie unser zuständiger Bereich über Einzelheiten zur Vorbereitung und Durchführung eines Cotutelle de thèse Verfahrens.
