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Merkmale
Zu den grundsätzlichen Aufgaben der Deutsch-Französischen Hochschule zählt das Initiieren, Koordinieren und Finanzieren von Studiengängen zwischen deutschen und französischen Partnerhochschulen. Berücksichtigt werden hierbei jene Programme, die bestimmte, von der DFH festgelegte, Kriterien erfüllen.
Zurzeit erfüllen über 140 Studienprogramme diese Auswahlkriterien. Über 4500 Studierende (Stand: 04/2007) belegen unter dem Dach der DFH einen binationalen Studiengang in Deutschland und Frankreich. Es besteht für den Aufenthalt an der Partnerhochschule die Möglichkeit, eine Mobilitätsbeihilfe zu erhalten.
Die von der DFH geförderten Studiengänge zeichnen sich dadurch aus, dass
deutsche und französische Studierende in einer Gruppe gemeinsam den größten Teil ihres Studiums nach einem von den Partnerhochschulen festgelegten Studienplan absolvieren,
die Studiendauer möglichst gleichwertig auf beide Partnerhochschulen verteilt wird, in der Regel mindestens drei Semester,
die von der DFH geförderten Studiengänge zu einem doppelten Abschluss führen, d. h., nach erfolgreichem Absolvieren des Studiengangs werden die Abschlussdiplome der beiden Hochschulen verliehen,
die Professoren beider Partnerhochschulen gemeinsam den Studienplan ausarbeiten, die Zulassungs- und Prüfungskommission bilden und an der jeweiligen Partnerhochschule Lehrveranstaltungen anbieten,
Studien- und Prüfungsordnungen von den zuständigen Instanzen beider Hochschulen in Abstimmung mit der DFH verabschiedet werden.
Vorteile, die ein deutsch-französischer Studiengang unter dem Dach der DFH mit sich bringt:
Zugehörigkeit zu einer deutsch-französischen Studierendengruppe, die für die Dauer des Studiums besondere Betreuung und Förderung genießt.
Anerkennung sämtlicher an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen auf Grund der bestehenden gemeinsamen Studienordnung und dadurch die Möglichkeit zum Erwerb zweier nationaler Abschlussdiplome, teilweise ohne Verlängerung der Studiendauer (Ausnahmen können Studiengänge mit Staatsexamen sein wie Jura, Lehramt und Medizin).
Teilnahme an einem festgelegten Studienplan mit mindestens dreisemestrigem Aufenthalt an der Partnerhochschule.
Erwerb eines deutschen und eines französischen Abschlussdiploms.
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