Informationen für
Dreijähriger grundständiger Studiengang im deutschen und französischen Recht
Hochschule
U Düsseldorf
Heinrich Heine Universität Düsseldorf
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Universitätstr. 1
D 40225 Düsseldorf
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Tel
0211/81-15825 oder -15826
Fax
0211/81-15827
Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de
www
AnsprechpartnerIn
Susanne Schillberg
Tel
0211/81-15826
Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de
weitere AnsprechpartnerIn
Susanne Leitner
Tel
0211/81-15826
Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de
allgemeine Informationen
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
nach dem Abitur
Studiengebühr an deutscher Hochschule
nein
Studienprogramm
Studiengang
Dreijähriger grundständiger Studiengang im deutschen und französischen Recht
Schwerpunkte
Deutsches und französisches Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
Studienverlauf
• 1. Studienjahr: Studium an der jeweiligen Heimatfakultät mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im jeweiligen Heimatrecht und der Vorbereitung auf das Partnerland;
• 2. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen
• 3. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Université de Cergy-Pontoise mit dem Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen licence erforderlichen Veranstaltungen
• Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor den Auslandsphasen; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester; Praktika zu Beginn des 2. und 3. sowie zum Ende des 3. Studienjahres
• Am Ende des 3. Studienjahres wird das Grundstudium durch ein Abschlusstreffen der Lehrenden und aller Studierenden beendet. Es dient dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Praktika, der Evaluierung des Studienganges und der Abschlusszertifizierung.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Parallele Ausbildung im deutschen und französischen Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht zum Erwerb der französischen licence mention droit der Université de Cergy-Pontoise und des deutschen Hochschulzertifikats „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), das zugleich die deutsche juristische Zwischenprüfung enthält.
Studiendauer
drei Jahre
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
4
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
zwei Semester
Abschluss Deutschland
Zwischenprüfung und Hochschulzertifikat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Abschluss Frankreich
Licence mention droit
Praktika
Praktikum
Zu Beginn des 2. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einer Anwaltskanzlei für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf • zu Beginn des 3. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf; • am Ende des 3. Studienjahres (Juni und Juli) zweimonatiges Praktikum bei einem Fachanwalt, einem Unternehmen, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf
Abschlussarbeit
keine
Bewerbung
Voraussetzungen
• Düsseldorf: Abitur etc. (allgemeine Hochschulreife) und gute französische Sprachkenntnisse • Cergy-Pontoise: Baccalauréat und gute deutsche Sprachkenntnisse
Zulassung
Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Schulzeugnisse der letzten drei Jahre (auf einem Gymnasium, einem lycée etc.). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten, erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache. Für deutsche Studierende ist außerdem eine Bewerbung zum Jura-Studium über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zwingend erforderlich.
Bewerbungsfrist
Düsseldorf: jeweils der 26. Mai, Cergy-Pontoise: k. A.
Quereinstieg
nein
Quereinstieg Zusatz
Sprachkenntnisse
Sprachvorbereitung
Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor dem Auslandsphasen; sprachlicher und fachsprachlicher Unterricht; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester
Sprachkenntnisse
Gute Sprachkenntnisse
Besonderheiten
An den Grundstudiengang kann der zweijährige Aufbaustudiengang mit dem Doppeldiplom des französischen „Master II“ und einem deutschen Hochschulzertifikat angeschlossen werden, das die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung enthält.
letzte Aktualisierung
29.08.11
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.

