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Dreijähriger grundständiger Studiengang im deutschen und französischen Recht

Hochschule

 

U Düsseldorf

Heinrich Heine Universität Düsseldorf

Hochschultyp

Universität

 

 

Fachbereichsadresse

Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung

Universitätstr. 1

D 40225 Düsseldorf

 

 

 

 

Programmbeauftragte(r)

Prof. Dr. Andreas Feuerborn

 

Tel

0211/81-15825 oder -15826

Fax

0211/81-15827

E-Mail

Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de

www

http://www.dfs-duesseldorf.de

 

AnsprechpartnerIn

Susanne Schillberg

Tel

0211/81-15826

E-Mail

Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de

 

weitere AnsprechpartnerIn

Susanne Leitner

Tel

0211/81-15826

E-Mail

Arbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de

 

Partnerhochschule

 

U Cergy-Pontoise

Université de Cergy Pontoise

Hochschultyp

Université

 


allgemeine Informationen

Fachrichtung

Rechtswissenschaften

 

Studienart

binational grundständig

 

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

 

Studiengebühr an deutscher Hochschule

nein


Studienprogramm

Studiengang

Dreijähriger grundständiger Studiengang im deutschen und französischen Recht

 

Schwerpunkte

Deutsches und französisches Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

 

Studienverlauf

• 1. Studienjahr: Studium an der jeweiligen Heimatfakultät mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im jeweiligen Heimatrecht und der Vorbereitung auf das Partnerland;

• 2. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen

• 3. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Université de Cergy-Pontoise mit dem Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen licence erforderlichen Veranstaltungen

• Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor den Auslandsphasen; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester; Praktika zu Beginn des 2. und 3. sowie zum Ende des 3. Studienjahres

• Am Ende des 3. Studienjahres wird das Grundstudium durch ein Abschlusstreffen der Lehrenden und aller Studierenden beendet. Es dient dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Praktika, der Evaluierung des Studienganges und der Abschlusszertifizierung.

 

 

Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Parallele Ausbildung im deutschen und französischen Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht zum Erwerb der französischen licence mention droit der Université de Cergy-Pontoise und des deutschen Hochschulzertifikats „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), das zugleich die deutsche juristische Zwischenprüfung enthält.

 

Studiendauer

drei Jahre

 

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

4

 

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

zwei Semester

 

 

Abschluss Deutschland

Zwischenprüfung und Hochschulzertifikat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

 

Abschluss Frankreich

Licence mention droit

 

 


Praktika

Praktikum

Zu Beginn des 2. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einer Anwaltskanzlei für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf • zu Beginn des 3. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf; • am Ende des 3. Studienjahres (Juni und Juli) zweimonatiges Praktikum bei einem Fachanwalt, einem Unternehmen, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband für deutsche Studierende in Cergy-Pontoise und für französische Studierende in Düsseldorf

 

Abschlussarbeit

keine


Bewerbung

Voraussetzungen

• Düsseldorf: Abitur etc. (allgemeine Hochschulreife) und gute französische Sprachkenntnisse • Cergy-Pontoise: Baccalauréat und gute deutsche Sprachkenntnisse

 

Zulassung

Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Schulzeugnisse der letzten drei Jahre (auf einem Gymnasium, einem lycée etc.). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten, erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache. Für deutsche Studierende ist außerdem eine Bewerbung zum Jura-Studium über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zwingend erforderlich.

 

Bewerbungsfrist

Düsseldorf: jeweils der 26. Mai, Cergy-Pontoise: k. A.

 

Quereinstieg

nein

 

Quereinstieg Zusatz


Sprachkenntnisse

Sprachvorbereitung

Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor dem Auslandsphasen; sprachlicher und fachsprachlicher Unterricht; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester

 

Sprachkenntnisse

Gute Sprachkenntnisse

 

Besonderheiten

An den Grundstudiengang kann der zweijährige Aufbaustudiengang mit dem Doppeldiplom des französischen „Master II“ und einem deutschen Hochschulzertifikat angeschlossen werden, das die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung enthält.

 

 

 

 

letzte Aktualisierung

29.08.11


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Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.

Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.