Informationen für
Deutsch-Französisches Recht (BerMuPa)
Hochschule
LMU München
Ludwig-Maximilians-Universität München
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht
Professor-Huber-Platz 2
D 80539 München
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Helmut Satzger
Tel
+49 (0)89 / 2180 - 2736 oder 2734
Fax
+49 (0)89 / 2180 - 3464
helmut.satzger(at)jura.uni-muenchen.de
www
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/ausland/parisprogramm/index.html
AnsprechpartnerIn
Constanze Philipp
weitere AnsprechpartnerIn
Dr. B. Chaussade-Klein
Allgemeine Informationen
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
Studienprogramm
Studiengang
Deutsch-Französisches Recht (BerMuPa)
Schwerpunkte
Zivilrecht ; Öffentliches Recht ; Europäisches und Internationales Recht
Studienverlauf
1.-4. Semester: München ; 5.-7. Semester: Paris ; Reststudium in München
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
2.-4. Semester: Studiengang Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) und Sonderveranstaltungen zum französischen Recht;
In Paris: Licence- und Master 1-Programm ;
in München: Programm der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen)
Studiendauer
11-12
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
8-9
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
3
Abschluss Deutschland
Erste juristische Staatsprüfung (Staatsexamen)
Abschluss Frankreich
Master en droit européen des affaires option Juriste européen
Praktika
Praktikum
-
Abschlussarbeit
-
Bewerbung
Voraussetzungen
ordentliches Studium in den ersten 3 Semestern
Zulassung
schriftliche Bewerbung und 3 erfolgreiche Klausuren in den Vorbereitungskursen
Bewerbungsfrist
Anfang Februar eines Jahres
Sprachkenntnisse
Sprachvorbereitung
Fachsprachenkurse im 2. und 3. Semester, Intensiv-Vorbereitungskurs im 4. Semester
Sprachkenntnisse
gute Französischkenntnisse
Besonderheiten
zwei Gemeinschaftsseminare auf dem Gebiet des Zivilrechts bzw. Handels- und Wirtschaftsrechts zusammen mit den französischen Teilnehmern des integrierten Studiengangs; Aufbaumöglichkeit: Doktoratsstudium im cotutelle-Verfahren.
Es besteht die Möglichkeit die Studienleistungen aus der Licence als Schwerpunktbereich (Juristische Universitätsprüfung) in die Erste Juristische Prüfung einzubringen.
letzte Aktualisierung
10.05.12
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.

