Informationen für
Rechtswissenschaften ( Programm II )
Hochschule
U Potsdam
Universität Potsdam
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Professur für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Europäisches Zivilrecht
August-Bebel-Str. 49
D 14482 Potsdam
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Tilman Bezzenberger
Tel
+49 (0)331 977 3248
Fax
+49 (0)331 977 3307
www
http://www.jura-potsdam-paris.de/
AnsprechpartnerIn
Michelle Lechner
Tel
+49 (0)331 977 3249
weitere AnsprechpartnerIn
Ralf Willer
Tel
+ 49 (0) 331 977 3228
Allgemeine Informationen
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
nach einem 1. berufsqualifizierenden Abschluss
Studiengebühr an deutscher Hochschule
nein
Studienprogramm
Studiengang
Rechtswissenschaften ( Programm II )
Schwerpunkte
(1) Droit des affaires
(2) Droit international et européen
Studienverlauf
1. Jahr: Paris (französisches und deutsches Recht mit Zwischendiplom Master 1)
2. Jahr: Potsdam (deutsches Recht vor Ort und französisches Recht im Fernstudium mit Erwerb des Master II.)
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Spezialgebiete des französischen und internationalen Rechts entsprechend der Master-Programme der Universität Paris Ouest-Nanterre-La Défense:
(1) Droit des affaires: u.a. Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kapitalgesellschaftsrecht
(2) Droit international et européen: u.a. Völkerrecht Europarecht, Internationaler Menschenrechtsschutz
Studiendauer
2 Jahre
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
2
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2
Abschluss Deutschland
Magister Legum (LL.M.)
Abschluss Frankreich
Master de Droit - mention Etudes bilingues des Droits de l’Europe - spécialité Droit français / Droit allemand
Praktika
Praktikum
-
Abschlussarbeit
-
Bewerbung
Voraussetzungen
Erwerb der Licence en droit
Zulassung
Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist
Mai
Sprachkenntnisse
Sprachvorbereitung
Sprachenzentrum der Universität Potsdam; Fachsprachkurse an der Universität Potsdam
Sprachkenntnisse
gute Sprachkenntnisse
Besonderheiten
Das französische Zwischendiplom Master I sowie das endgültige Diplom Master II werden auf deutscher Seite als universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt (30% der Note in der 1. Juristischen Prüfung).
letzte Aktualisierung
13.04.12
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.

