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Aufgaben und Termine

Termine 2012

 

1. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 29./30. März

2. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 28./29. Juni

3. Hochschulratssitzung: Do./Fr., 13./14. Dezember

 

 

Der Hochschulrat legt die Leitlinien für die Deutsch-Französische Hochschule fest.

 

Darüber hinaus

  • entscheidet er über die Bedingungen für die Aufnahme von Hochschulen und genehmigt die entsprechenden Übereinkünfte und Mittelzuweisungen;
  • verabschiedet er den Haushalt und genehmigt den Jahresabschluss;
  • erlässt er Richtlinien für eine sorgsame Verwaltung der Haushaltsmittel;
  • bestellt er im Einvernehmen mit den beiden Regierungen je einen deutschen und einen französischen Rechnungsprüfer, die gemeinsam im Rahmen der Vorschriften der Hochschule jährlich die Verwendung ihrer Mittel prüfen und dem Hochschulrat Bericht erstatten;
  • erteilt er nach Prüfung des Berichts der Rechnungsprüfer und einer etwaigen Stellungnahme des Präsidenten diesem Entlastung hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans;
  • genehmigt er den jährlichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten.

 

 

Beschlüsse des Hochschulrats

 

 

Der Hochschulrat besteht aus zweiundzwanzig Mitgliedern; er setzt sich paritätisch zusammen aus

  • dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten,
  • vier Vertretern der staatlichen Behörden: auf deutscher Seite je einem Vertreter der Bundesregierung und der Länder, auf französischer Seite je einem Vertreter des Außenministers und des für das Hochschulwesen zuständigen Ministers,
  • acht als Lehrkräfte sowie als Lehrkräfte und Forscher tätigen Wissenschaftlern, von denen vier von der Versammlung der Mitgliedshochschulen, zwei von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, einer von der Conférence des présidents d'université und einer von der Conférence des directeurs d'écoles et de formation d'ingénieurs ernannt werden.
  • vier Mitgliedern, die aufgrund ihrer Sachkompetenz ernannt werden, auf deutscher Seite vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und auf französischer Seite vom Außenminister und von dem für das Hochschulwesen zuständigen Minister,
  • vier Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die vom Hochschulrat kooptiert werden.
  • Die Amtszeit der Ratsmitglieder mit Ausnahme der Vertreter der staatlichen Behörden beträgt vier Jahre; sie kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.

 

Liste aller Hochschulratsmitglieder