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Die Versammlung der Mitgliedshochschulen - ein Organ der DFH

Mit der Aufnahme als Mitglied in die DFH erhalten die Hochschulen Stimmrecht in der Versammlung der Mitgliedshochschulen. Diese ist neben dem Hochschulrat und dem Präsidium ein Organ der Deutsch-Französischen Hochschule. Die Versammlung der Mitgliedshochschulen besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedshochschulen.

Die Versammlung der Mitgliedshochschulen ernennt ihre Vertreter im Hochschulrat und wählt auf Vorschlag des Hochschulrats den/die Präsident/in und Vizepräsidenten/in. Sie nimmt den jährlichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten entgegen. Die Versammlung der Mitgliedshochschulen kann dem Hochschulrat Vorschläge zu Hochschul- und Forschungsangelegenheiten unterbreiten.

Bedingungen zur Aufnahme als Mitglied

Die Aufnahme als Mitglied der DFH setzt mindestens ein gemeinsames deutsch-französisches Studienprogramm in der Erprobungsphase oder ein Graduiertenkolleg / resp. eine Ecole doctorale voraus, die den Förderkriterien der DFH entsprechen. Die antragstellenden Hochschulen müssen die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmer/innen an deutsch-französischen Kooperationsprogrammen sicherstellen. Die sprachlichen Kompetenzen werden ggf. durch die Vergabe eines entsprechenden Zertifikats bestätigt. Die antragstellenden Hochschulen müssen eine effiziente Betreuung der teilnehmenden Studierenden gewährleisten und günstige Integrationsvoraussetzungen (Unterbringungsmöglichkeiten/Wohnheimplätze, kulturelle Angebote) bieten. Die Überprüfung der dauerhaften Erfüllung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Evaluierungen durch den wissenschaftlichen Beirat und den Hochschulrat.