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Die Förderphasen für die von der DFH unterstützten, integrierten Studiengänge in 2011/12

Die gelben Pfeile in der Grafik kennzeichnen die Zeitpunkte, zu denen eine Antragstellung auf Weiterförderung erfolgen sollte. Im Anschluss an die Antragstellung werden die entsprechenden Studiengänge von der DFH bzw. von deutsch-französischen Gutachtertandems im Auftrag der DFH evaluiert.

 

a) In der Vorbereitungsphase ( Phase 1 der Grafik) beträgt die Förderdauer für 
    binationale Kooperationen max. 2 Jahre, für trinationale Kooperationen max. 3 Jahre

 

b) In der Erprobungsphase (Phase 2 der Grafik) beträgt die Förderdauer  2x 3 Jahre

 

c) In der etablierten Phase (Phase 3 der Grafik) beträgt die Förderdauer jeweils 4 Jahre.

 

 

Evaluationsrhythmus

 

Die Förderung integrierter Studiengänge durch die DFH ist an eine regelmäßige Evaluation der Programme gebunden. Der Evaluation geht eine Antragstellung voraus.

In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine Antragstellung mit anschließender Evaluation für das akademische Jahr 2012/13 (Frist: 31.10.2011. Es gilt das Datum des Poststempels):

 

1. Sie möchten einen Studiengang neu entwickeln oder haben diesen bereits entwickelt. Dieser  entspricht den aktuellen Ausschreibungskriterien der DFH für integrierte Studiengänge, befindet sich bislang aber noch nicht unter dem Dach der DFH. In diesem Fall stellen Sie einen Neuantrag gemäß den Modalitäten in der Ausschreibung.  

 

2. Ihr Studiengang wird bereits von der DFH gefördert und wird mit dem Studienjahr 2011-12 die Vorbereitungsphase bzw. das 3. Jahr der Erprobungsphase bzw. das 6. Jahr der Erprobungsphase bzw. das 4./ 8./ 12./ 16. … Jahr der etablierten Phase abschließen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung stellen, damit die Förderung fortgeführt werden kann.

 

3. Ihr integrierter Studiengang wurde nach der letzten Evaluation auf Bachelor/Master umgestellt oder es wurde eine substantielle Änderung vorgenommen. Er soll weiterhin von der DFH gefördert werden. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung stellen.

 

Tritt die Umstellung oder Änderung bereits vor der nächsten planmäßigen Evaluation ein, so muss der Antrag vorzeitig gestellt werden.

 

4. Ihr Studiengang wurde bei der letzten Antragstellung negativ evaluiert. Wie im Förderbescheid angegeben, können Sie erneut einen Antrag auf Förderung stellen.

 

5. Ihr Studiengang ruhte bislang in Absprache mit der DFH. Wenn Sie für 2012-13 eine erneute DFH-Förderung anstreben, müssen Sie einen entsprechenden Weiterförderungsantrag stellen.

 

Bitte beachten Sie dazu auch folgende Dokumente:


 

Die Anträge sind von den beteiligten Hochschulen gemeinsam zu stellen und müssen der DFH bis spätestens 31.10.11 (es gilt das Datum des Poststempels) vorliegen. Bitte signalisieren Sie uns Ihre beabsichtigte Antragstellung vor dem 30.06.11 anhand des Formulars „Antragsankündigung“  per E-Mail (boie(at)dfh-ufa.org).

 

Legende:

Phase 1 = Vorbereitungsphase 1 und 2

Phase 2 = Erprobungsphase 1 -6

Phase 3 = etablierte Phase 1 - x