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12) Muss der Verwendungsnachweis von der Hochschule unterzeichnet werden?
Die Angaben, die an die DFH weitergeleitet werden, müssen rechtlich gültig sein. Demnach müssen sie durch den gesetzlichen Vertreter der Hochschule sowie durch die Finanzkontrollstelle bescheinigt werden.
Nachdem Sie den "zahlenmäßigen Nachweis" und die "Übersichtstabelle der Studierenden" ausgefüllt und validiert haben, überprüfen Sie die Angaben in der Zusammenfassung. Danach gehen Sie zu "Nachweis über die Verwendung der von der DFH bewilligten Zuwendungen". Dieses Formular müssen Sie ausdrucken und ordnungsgemäß unterschrieben per Post bis zum 31.12.2011 an die DFH senden:
Deutsch-Französische Hochschule
Villa Europa
Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
