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18) Wie verhält es sich mit der Mobilitätsbeihilfe im Falle eines Studienabbruchs?
Wenn ein Studierender den Studiengang endgültig abgebrochen hat, ist die Hochschule verpflichtet, den Gesamtbetrag der ihr für diesen Studierenden für die Dauer seiner Auslands- oder Drittlandphase gewährten Mobilitätsbeihilfe zurückzuerstatten.
Die Rückerstattung an die DFH muss schnellstmöglich, spätestens bis 31.12., auf untenstehendes Konto erfolgen.
- Geben Sie bitte bei der Überweisung das AZ des Studiengangs und den Namen des Studierenden an.
Bankverbindung
Sparkasse Saarbrücken
Bankleitzahl: 590 501 01
Kontonummer : 700 492
IBAN: DE52 5905 0101 0000 7004 92
BIC: SAKSDE55XXX
Für weitere Informationen zum Thema Studienabbruch:
http://www.dfh-ufa.org >Hochschulen>Downloadcenter: Hochschulen>Finanzielle Förderung>Studienabbruch
