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Die Hochschulen, die durch die DFH gefördert wurden, müssen die Verwendung der Zuwendungen nach jedem akademischen Jahr nachweisen.
Es handelt sich hier um einen Grundsatz des öffentlichen Rechnungswesens zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Gelder.
Außerdem ermöglicht dieses Verfahren, die Transparenz der Arbeit der DFH zu gewährleisten und eine Bilanz der Durchführung der Studiengänge zu ziehen.
Diese Informationen sind für die Evaluation der integrierten Studiengänge erforderlich.
Die Hochschule ist somit verpflichtet, der DFH die Angaben zur Durchführung des Studiengangs im vorangegangenen Studienjahr (Höhe der Ausgaben, Studienabbrecher, Doppeldiplomierte) fristgemäß zu übermitteln.
Einzelheiten hierzu im Zeitplan, den Sie als PDF-Datei herunterladen können
