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2) Bis wann müssen die Angaben vorliegen?
Die von der DFH bewilligten Zuwendungen müssen im Laufe des akademischen Jahres verausgabt werden, für das sie bewilligt wurden. Die Bewilligungsfrist läuft vom 01.09. N bis zum 31.08. N+1.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Hochschule verpflichtet, die Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis, der ab dem 01.07. online verfügbar ist, muss spätestens bis 31.10. ausgefüllt vorliegen.
Der Sachbericht und die Validierung der Angaben durch Unterschrift der Hochschulleitung und Finanzkontrollstelle können bis zum 31.12. eingereicht werden.
Einzelheiten hierzu im Zeitplan, den Sie als PDF-Datei herunterladen können.
