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25) Wie verhält es sich mit Programmen in der Vorbereitungsphase?
Die DFH gewährt den Hochschulen einen Betrag für Infrastrukturmittel, der in den 2 Jahren - bzw. 3 Jahren für Drittland-Studiengänge - der Vorbereitungsphase verwendet werden kann. Die Hochschule ist verpflichtet, die Verwendung der Zuwendungen am Ende jedes Studienjahres nachzuweisen. Der Restbetrag des 1. Jahres wird weder verrechnet noch zurückerstattet, sondern von der Hochschule auf das 2. Jahr übertragen.
