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3) Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe?

Die für das akademische Jahr 2011-12 (N+1) bewilligten Zuwendungen (Infrastrukturmittel und Mittel für die sprachliche Vorbereitung) werden erst dann ausbezahlt, wenn die DFH den "zahlenmäßigen Nachweis" der Verwendungen der von der DFH bewilligten Zuwendungen sowie die Übersichtstabellen der Studierenden für das akademische Jahr 2010-11 (N) erhalten hat. Dies wirkt sich nicht auf die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfen aus.

Wir erinnern Sie daran, dass die Auszahlungsfrist der DFH-Zuwendungen der 15.12. ist.

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