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3) Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe?

Die für das akademische Jahr 2012-13 (N+1) bewilligten Zuwendungen (Infrastrukturmittel) werden erst dann ausbezahlt, wenn die DFH den "zahlenmäßigen Nachweis" der Verwendungen der von der DFH bewilligten Zuwendungen sowie die Übersichtstabellen der Studierenden für das akademische Jahr 2011-12 (N) erhalten hat. Dies wirkt sich nicht auf die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfen aus.

Wir erinnern Sie daran, dass die Auszahlungsfrist der DFH-Zuwendungen der 15.12. ist.

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