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- FAQ - allgemein
- FAQ - Verwendungsnachweise
- 1) „Verwendungsnachweis für die von der Deutsch-Französischen Hochschule bewilligten Zuwendungen“: Was muss die Hochschule tun ?
- 2) Bis wann müssen die Angaben vorliegen ?
- 3) Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe ?
- 4) Wie kann man den neuen Verwendungsnachweis aufrufen ?
- 5) Welche Rubriken müssen ausgefüllt werden ?
- 6) Müssen alle Rubriken auf ein Mal ausgefüllt werden ?
- 7) In welcher Reihenfolge werden die Rubriken ausgefüllt ?
- 8) Gibt es Rubriken, die von der DFH vorab ausgefüllt werden ?
- 9) Wie werden die Angaben gespeichert ?
- 10) Kann man die Angaben nachträglich ändern ?
- 11) Gibt es eine maximale Einloggzeit ?
- 12) Muss der Verwendungsnachweis von der Hochschule unterzeichnet werden ?
- 13) Können die Informationen auf dem PC gespeichert werden ?
- 14) Muss man das Dokument ausdrucken? Wann und wie wird es ausgedruckt ?
- 15) Muss man eine Kopie der Rechnungen schicken ?
- 16) Wie werden die Angaben an die DFH weitergeleitet ?
- 17) In welchen Fällen ist die Hochschule zur Rückerstattung verpflichtet ?
- 18) Wie verhält es sich mit der Mobilitätsbeihilfe im Falle eines Studienabbruchs ?
- 19) Was muss in der „Zusammenfassung“ des Studienganges angegeben werden ?
- 20) Was muss im „zahlenmäßigen Nachweis“ angegeben werden ?
- 21) Kann man zudem die durch hochschuleigene bzw. EU-Mittel gedeckten Kosten angeben ?
- 22) Welche Ausgaben sind förderfähig ?
- 23) Bis wann muss der „zahlenmäßige Nachweis“ vorliegen ?
- 24) Werden Rechnungen von der DFH akzeptiert, die nach dem 31.10. datiert sind ?
- 25) Wie verhält es sich mit Programmen in der Vorbereitungsphase ?
- 26) Was muss in der „Übersichtstabelle der Studierenden“ und der „Übersichtstabelle der Doppeldiplomierten“ angegeben werden ?
- 27) Bis wann müssen die Angaben über die Studierenden vorliegen ?
- 28) An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden ?
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