U Bochum
Ruhr - Universität Bochum
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Medizinische Fakultät
MA 01/436, Universitätsstrasse
D 44801 Bochum
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Holger Preuschoft
Tel
(+49) (0) 234. 322. 3970
Fax
(+49) (0) 234. 321. 40 59
AnsprechpartnerIn
Holger Preuschoft
holger.preuschoft(at)ruhr-uni-bochum.de
Fachbereich
Medizin
Fachrichtung
Medizin
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
Studiengang
Medizin
Schwerpunkte
-
Die Ausbildung der Ärzte untersteht in Frankreich und in Deutschland strikter staatlicher Kontrolle, so dass die Entscheidungsfreiheit der Universitäten eingeengt ist. In beiden Ländern haben sich sehr ähnliche, 4-stufige Unterrichtspläne herausgebildet. Es handelt sich um die Vorklinik, (in Frankreich Pcem 1 et 2), den theoretsch-klinischen (in Frankreich Dcem 1),den praktisch-klinischen Studienabschnitt (in Frankreich Dcem 2 et 3) und das Praktische Jahr (in Frankreich Dcem 4) .
Jeder dieser Abschnitte wird durch eine Staatsprüfung (in Deutschland) bzw. durch die Semesterabschlußprüfungen (in Frankreich) abgeschlossen. Nur Studenten, die alle Prüfungen bestanden haben, können Arzt werden.
Studienverlauf
1. und 2. Jahr in Bochum, 3., 4., 5. Jahr oder 1-2 Tertiale des 6. Jahres in Frankreich
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Ausbildung zum Arzt gemäß staatl. Vorschriften. Zusätzliche akademische Qualifikation binational ( für weitere Informationen siehe Webseite:http://www.dfh-ufa.org/skripteF1/Medizin.asp )
Studiendauer
6 Jahre
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
mindestens 2 (oder ein Studienjahr)
Abschluss Deutschland
Approbation als Arzt. Nicht obligatorisch: Dr. med.
Abschluss Frankreich
Approbation als Arzt. Nicht obligatorisch: Maîtrise
Praktikum
-
Abschlussarbeit
nicht obligatorisch
Voraussetzungen
Zulassung zum Medizinstudium durch ZVS
Zulassung
Gespräch mit der gemeinsamen Kommission
Bewerbungsfrist
31.3. Jedes Jahres
Quereinstieg
ja
Quereinstieg Zusatz
durch Ummeldung von anderen med. Fakultäten
Sprachvorbereitung
durch das Romanistische Seminar der RUB in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und der DFH
Sprachkenntnisse
Grundkenntnisse Französisch
Besonderheiten
Ablegen von Staatsprüfungen im gastgebenden Land möglich, Konsekutive Doppeldiplomierung auf dem Wege zum Arztberuf; Zusätzliche akademische Qualifikationen zum Dr. med. bzw. MSBM - und weiter- in binationaler Zusammenarbeit (Cotutelle, Doppeldiplomierung)
weitere Informationen
Seit 1987 haben die Medizinischen Fakultäten der ULP Strasbourg und der Ruhr-Universität Bochum die Unterrichtspläne in allen Einzelheiten verglichen.
Aufgrund der Vergleiche haben beide Fakultäten die Gleichwertigkeit der Studienpläne, der Inhalte und der Leistungskontrollen festgestellt. Die Einschätzung der beiden Fakultäten hat sich das LPA Düsseldorf nach Hinzuziehung der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen zu eigen gemacht.
Die Kooperation mit Strasbourg hatte exemplarischen Charakter: Seit 1998 wird auch die Äquivalenz des Unterrichts und der Prüfungen in Tours/Frankreich, in Barcelona/ Spanien und in Leuven/Belgien in gleicher Weise anerkannt. Das bedeutet für die Studenten:
1. Deutsche Medizin-Studenten können ihr Studium nach dem Physikum in Frankreich in gleicher Weise fortsetzen wie in Deutschland, und umgekehrt können französische Studenten in Deutschland weiter studieren, ohne sich Sorgen wegen Anerkennungen oder Prüfungs-Wiederholungen machen zu müssen. Wenn sie alle Fachprüfungen (nach den Maßstäben der gastgebenden Hochschule) bestanden haben, wird den Studenten die den Studienabschnitt abschließende Prüfung auch im Heimatland zuerkannt. Bei den deutschen Studenten ist das nach dem dritten Studienjahr das erste Staatsexamen, das sie gleichsam in Frankreich ablegen können. Den französischen Studenten werden in Strasbourg die Prüfungen anerkannt, die vor einer speziell zu diesem Zweck gebildeten Prüfungskommission in Bochum abgelegt worden sind.
2. Auch nach dem ersten Staatsexamen können deutsche Medizinstudenten ihr Studium in Frankreich fortsetzen, und französische in Deutschland. Dieser Abschnitt umfaßt in beiden Ländern zwei Jahre. Wenn die deutschen Studenten alle Prüfungen in den Teilgebieten bestanden haben, wird ihnen die Gesamtheit dieser Leistungen an Stelle des 2. Staatsexamens anerkannt, eine Teilnahme an der deutschen Prüfung erübrigt sich. Auch die franzasischen Studenten müssen sich nicht noch einmal einer Prüfung stellen, wenn sie vor den Bochumer Prüfern bestanden haben.
3. Denjenigen (deutschen) Studenten, die nicht alle Prüfungen in den Einzelfächern bestanden haben, oder die sich nicht zu einem zweijährigen Aufenthalt in Frankreich während des klinisch-praktischen Studienabschnittes entschließen konnten, wird zumindest der Leistungsnachweis (Schein) in denjenigen Fächern anerkannt, die sie bestanden haben. Dadurch können sie ohne Zeitverlust am Staatsexamen teilnehmen. Das gilt für alle Studienabschnitte. Das französische System ist in diesem Punkt ohnehin beweglicher und bedarf keiner diesbezüglichen Regelungen.
4. Famulaturen im Sinne der deutschen Ausbildungsordnung und stages während der dortigen Semesterferien im Sinne der französischen Regelungen sind selbstverständlich auch an der gastgebenden Hochschule möglich.
5. Schließlich können deutsche Studenten in Frankreich auch eines oder mehrere Tertiale des 3. Studienabschnittes, des sog. Praktischen Jahres (P.J.) in Frankreich an einer anerkannten Klinik absolvieren und danach die abschließende Prüfung (C.S.C.T.) ablegen. Diese ist dem deutschen dritten Staatsexamen äquivalent und wird hier als solches anerkannt. Ebenso besteht für sie auch die Maglichkeit, nach insgesamt drei Tertialen in beiden Ländern in Deutschland das 3. Staatsexamen abzulegen.
Auch französische Studenten können sich hier der dem C.S.C.T. äquivalenten Prüfung vor einer speziell dafür eingerichteten Kommission stellen. Ihre Leistungen werden in Frankreich genau so anerkannt, als ob sie im Lande erbracht worden wären. Die beiden Fakultäten sind sich einig, dass längere auslandsaufenthalte von Studenten (über ein Jahr hinaus) ertragreicher sind als kürzere (bis zu einem Jahr). In allen öffentlichen Äußerungen zum Auslandsstudium wird dem ECTS zunehmend Bedeutung beigemessen. Das ist für unser Fach nach unseren Erfahrungen ohne jeden Wert: Im Studium der Medizin ist die Kenntnis aller Teilgebiete unumgänglich und die Ausbildungspläne in beiden Ländern schreiben deshalb die Teilnahme am Unterricht sowohl hinsichtlich der behandelten Gebiete, als auch hinsichtlich des Umfangs verbindlich vor. Da also die Unterrichtsveranstaltungen obligatorisch sind, erübrigt sich eine Bewertung von Studienleistungen aufgrund einer zusätzlichen Konvention wie ECTS vollständig, sie ist in einem Gebiet mit obligatorischem Fächerkanon überflüssig.
Ein ungelöstes Problem stellen die Concours dar. Französische Absolventen des Medizin-Studiums stellen sich nach dem das Studium abschließenden C.S.C.T. einem Concours, dessen Ergebnis darüber entscheidet, ob sie Allgemeinmediziner werden oder den Weg zum Facharzt (Specialisation) einschlagen. In Deutschland gibt es nichts, was dem Concours gleicht. Bei uns ist die Facharztausbildung nur eine Frage der Vorliebe für ein Fach und der Möglichkeit, eine Arbeitsstelle in einer passenden Klinik zu bekommen. Deutsche Studenten, die auch nach dem C.S.C.T. in Frankreich bleiben und dort arbeiten wollen, dürfen aber am französischen Concours nur teilnehmen, wenn sie bereits am Eingangs-Concours teilgenommen haben, der über die Zulassung zum Medizinstudium entscheidet. Diese Bedingung wird naturgemäß nie erfüllt, da die deutschen Studenten ja ihren Auslandsaufenthalt erst nach dem Bestehen des Physikums antreten und vor Beginn des Studiums die deutschen Zulassungsbedingungen erfüllen mußten.
Deshalb enden die Gemeinsamkeiten mit dem Eintritt ins Berufsleben, obgleich theoretisch Niederlassungsfreiheit für Ärzte in den Ländern der E.U. besteht. Die von der HRK und hiesigen Politikern so nachdrücklich geforderte Doppeldiplomierung ist im Bereich der Medizin lediglich beim Erwerb zusätzlicher akademischer Qualifikationen maglich, die von den Fakultäten, nicht von den Staaten vergeben werden.
Auf deutscher Seite kommt nichts anderes als die Promotion zum Dr. med. und die Habilitation in Betracht. Auf französischer Seite entspricht dem die maîtrise, das DEA und das doctorat d'Université.
Die Medizinischen Fakultäten in Strasbourg und Bochum bemühen sich zur Zeit mit Unterstützung durch die DFH intensiv um noch weitergehende Regelungen, als sie bereits praktiziert werden. Was bereits möglich ist, und vielfach durchgeführt wurde, sind:
6. Promotionsverfahren zum Dr. med. in Bochum, sowohl von deutschen Studenten, die in Strasbourg ihre Dissertationen unter Betreuung durch französische Kollegen angefertigt haben, als auch von französischen Studenten, die in Bochum ihre Arbeit geschrieben haben.
letzte Aktualisierung
07.07.04
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.