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Förderung durch die DFH



Die finanzielle Förderung der DFH kommt sowohl den Studierenden wie auch den Hochschulen zugute.
      

  • Die DFH gewährt Mobilitätsbeihilfen (zurzeit in Höhe von max. 270 Euro/Monat) für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Masterstudiums befinden.

  • Hochschulen erhalten Infrastrukturmittel (Tutoren- und Hilfskraftstunden, Reisekosten für die Hochschullehrer und Verwaltungskosten), sowie Mittel für die (fach-)sprachliche Vorbereitung (300 EUR pro erstmalig den Aufenthalt im Partnerland antretenden Studierenden).

 

(Stand: 04/2007)