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Förderung durch die DFH
Die finanzielle Förderung der DFH kommt sowohl den Studierenden wie auch den Hochschulen zugute.
Die DFH gewährt Mobilitätsbeihilfen (zurzeit in Höhe von max. 270 Euro/Monat) für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Masterstudiums befinden.
Hochschulen erhalten Infrastrukturmittel (Tutoren- und Hilfskraftstunden, Reisekosten für die Hochschullehrer und Verwaltungskosten), sowie Mittel für die (fach-)sprachliche Vorbereitung (300 EUR pro erstmalig den Aufenthalt im Partnerland antretenden Studierenden).
(Stand: 04/2007)
