Informationen für
Rechtswissenschaften
Hochschule
U Mainz
Johannes Gutenberg - Universität Mainz
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9, Raum 02- 224
D 55128 Mainz
Programmbeauftragte(r)
Prof. Dr. Urs Gruber
Tel
06131 / 3923054
Fax
06131-39 23828
www
http://www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/126.php
AnsprechpartnerIn
Maik Gröner (Mag.iur.), Kathrin Menningen (M.A.), Martina Stasch, Auslandsbüro Jura
Tel
06131 / 3926103
Partnerhochschule
U Paris - UPEC
Université Paris Est Créteil Val de Marne (UPEC)
Hochschultyp
Université
Allgemeine Informationen
Fachrichtung
Rechtswissenschaften
Studienart
binational grundständig
Beginn des integrierten Studienganges
nach dem Abitur
Studiengebühr an deutscher Hochschule
nein
Studienprogramm
Studiengang
Rechtswissenschaften
Schwerpunkte
Es kann aus verschiedenen Optionsmodellen des Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts gewählt werden
Studienverlauf
Deutsche Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren ein deutsch-französisches Doppeldiplom erwerben, d.h. einen akademischen Abschluss, der in beiden Ländern anerkannt wird:
- in Frankreich die Licence 3 oder die Maîtrise/Master I, d.h. die normalen französischen Abschlüsse des dritten bzw. vierten Studienjahres
- in Deutschland den Mainzer "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" (Magister iuris)
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Nach den ersten zwei Jahren in Mainz verbringen die Studierenden das dritte Studienjahr in Paris und erwerben dort die Licence. Im vierten Jahr absolvieren sie in Mainz die "Großen Scheine" und können dann die Vorbereitung zur Staatsexamensvorbereitung beginnen oder die Magisterprüfung ablegen.
2. Nach den ersten drei Jahren in Mainz verbringen sie das vierte Studienjahr in Paris und erwerben dort die Maîtrise/Master I. Direkt nach dem Auslandsjahr können sie die Staatsexamensvorbereitung beginnen oder die Magisterprüfung absolvieren.
Wenn das Staatsexamen zuerst abgelegt wird, ist in beiden Fällen der Freiversuch möglich, da die Zeit des Auslandsaufenthalts im Staatsexamensstudiengang nicht mitgezählt wird. Ein französischer Abschluss, der im Integrierten Studiengang erworben wurde, kann als "Schwerpunkt Französisches Recht" für das Staatsexamen anerkannt werden. Im universitären Schwerpunktbereich muss dann keine Prüfung mehr abgelegt werden.
Nach dem fünften Studienjahr haben die deutschen Studierenden insgesamt drei Abschlüsse erworben: Die Erste juristische Staatsprüfung, den Magister iuris sowie die Licence bzw. Maîtrise/Master I.
Französische Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren einen deutsch-französischen Doppelabschluss erwerben: In Frankreich den Master I und in Mainz den "Magister Legum" (LL.M.). Sie verbringen einen Teil des dritten und das vierte Studienjahr in Mainz (insgesamt drei Semester).
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der Studieninhalt in Mainz richtet sich nach den Anforderungen der JAPO im Hinblick auf das angestrebte Erste juristische Staatsexamen.
Studiendauer
4 Jahre
Anzahl der Semester an der Heimathochschule
6 (+ Vorbereitung für das Erste juristische Staatsexamen)
Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2
Abschluss Deutschland
Magister Iuris (Master 1)
Abschluss Frankreich
Maîtrise/Licence (Master 1)
Praktika
Praktikum
Im Rahmen des deutsch-französischen integrierten Studiengangs müssen die Teilnehmer insgesamt 10 Wochen Praktika im Ausland ableisten. Zur Anerkennung im Rahmen des integrierten Programms und des Staatsexamenstudiengangs müssen die Praktika neben den Anforderungen der DFH auch die Anforderungen des JPA erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass für ein Praktikum alle Stellen geeignet sind, die auch vom JPA anerkannt werden. Als Praktikum anerkannt werden in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u.a. bei Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwälte und Notare. Die Betreuung des Praktikums muss laut JPA durch einen Volljuristen erfolgen und einen genügenden Praxisbezug haben. Es wird empfohlen, das Praktikum in Frankreich zu absolvieren; ein Praktikum an einer anderen frankophonen Stelle (z.B. Belgien, Luxemburg) ist jedoch gemäß den Regelungen der DFH möglich. Die Praktika müssen laut JPA in der vorlesungsfreien Zeit der Universität, an der Sie gerade studieren, abgeleistet werden. Die 10 Wochen Praktika in Frankreich müssen zwangsläufig unabhängig vom Fachstudium geleistet werden.
Abschlussarbeit
Für den Erwerb des Magister Iuris ist eine zweisprachige Magisterarbeit zu fertigen (Umfang 50 Seiten) und eine mündliche Prüfung abzulegen (Verteidigung der Magisterarbeit und Fachprüfungen in zwei Rechtsgebieten). Wird der Magisterstudiengang mit dem Studiengang für die Erste Prüfung kombiniert, kann die Magisterprüfung auch nach der Ersten Prüfung absolviert werden. In diesem Fall findet unter Anrechnung der Note aus der mündlichen Prüfung keine mündliche Magisterprüfung mehr statt.
Bewerbung
Voraussetzungen
Deutsche Studienbewerber/innen müssen sich zuerst für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung online an der Universität Mainz bewerben. Sobald die Bewerbung angenommen worden ist, sollten sich die Interessenten am Integrierten Studiengang im Frankreichbüro des Auslandsbüros per E-Mail zum Vorbereitungsprogramm für das Studium in Frankreich anmelden. (droit@uni-mainz.de). Die Studierenden absolvieren während der ersten zwei Studienjahre in Mainz ein normales Jurastudium sowie zusätzlich das Vorbereitungsprogramm in französischem Recht und Rechtsterminologie. Das eigentliche Auswahlverfahren für den integrierten Studiengang findet erst im Sommersemester vor dem Auslandsaufenthalt (d.h. in der Regel im vierten oder sechsten Semester) statt. Die Bewerbung dafür erfolgt im Rahmen des allgemeinen Bewerbungsverfahrens des Auslandsbüros für ERASMUS-Studienplätze.
Zulassung
Die Studierenden haben zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters zuerst das ERASMUS-Auswahlgespräch und am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters das Auswahlgespräch für den Magisterstudiengang als Teil des Integrierten Studiengangs zu durchlaufen. Grundlage für die Auswahl sind die bisherigen Leistungen im juristischen Studium und in den Vorbereitungsveranstaltungen sowie ein auf Französisch geführtes Auswahlgespräch.
Bewerbungsfrist
Für den cursus intégré:1.3. Einschreibungsfrist rechtswissenschaften: 15.1. und 15.7.
Sprachkenntnisse
Sprachvorbereitung
Zur französischen Rechtssprache werden in jedem Semester vier Kurse von der französischen Lektorin am Fachbereich angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen erfolgt je nach Sprachniveau und gehört zum Vorbereitungsprogramm des cursus intégré.
Sprachkenntnisse
Gute Französischkenntnisse
Besonderheiten
Ein französischer Abschluss, der im Integrierten Studiengang erworben wurde, kann als "Schwerpunkt Französisches Recht" für das Staatsexamen anerkannt werden. Im universitären Schwerpunktbereich muss dann keine Prüfung mehr abgelegt werden.
Neben dem juristischen Handwerk legen wir besonderen Wert auf die interkulturellen Kompetenzen unserer Studenten. Der enge Kontakt zwischen Deutschen und Franzosen wird durch ein entsprechendes Rahmenprogramm wie Informationsfahrten zur Partneruniversität, deutsch-französische Abende, oder deutsch-französische Workshops gefördert.
letzte Aktualisierung
23.05.11
Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.
