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Rechtswissenschaften

Hochschule

 

U Mainz

Johannes Gutenberg - Universität Mainz

Hochschultyp

Universität

 

 

Fachbereichsadresse

Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Jakob-Welder-Weg 9, Raum 02- 224

D 55128 Mainz

 

 

 

 

Programmbeauftragte(r)

Prof. Dr. Urs Gruber

 

Tel

06131 / 3923054

Fax

06131-39 23828

E-Mail

gruberu(at)uni-mainz.de

www

http://www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/126.php

http://pia-mainz.de/

 

AnsprechpartnerIn

Maik Gröner (Mag.iur.), Kathrin Menningen (M.A.), Martina Stasch, Auslandsbüro Jura

Tel

06131 / 3926103

E-Mail

droit(at)uni-mainz.de

 

 

Partnerhochschule

 

U Paris - UPEC

Université Paris Est Créteil Val de Marne (UPEC)

Hochschultyp

Université

 


Allgemeine Informationen

Fachrichtung

Rechtswissenschaften

 

Studienart

binational grundständig

 

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

 

Studiengebühr an deutscher Hochschule

nein


Studienprogramm

Studiengang

Rechtswissenschaften

 

Schwerpunkte

Es kann aus verschiedenen Optionsmodellen des Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts gewählt werden

 

 

Studienverlauf

Deutsche Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren ein deutsch-französisches Doppeldiplom erwerben, d.h. einen akademischen Abschluss, der in beiden Ländern anerkannt wird:

  • in Frankreich die Licence 3 oder die Maîtrise/Master I, d.h. die normalen französischen Abschlüsse des dritten bzw. vierten Studienjahres
  • in Deutschland den Mainzer "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" (Magister iuris)

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Nach den ersten zwei Jahren in Mainz verbringen die Studierenden das dritte Studienjahr in Paris und erwerben dort die Licence. Im vierten Jahr absolvieren sie in Mainz die "Großen Scheine" und können dann die Vorbereitung zur Staatsexamensvorbereitung beginnen oder die Magisterprüfung ablegen.

2. Nach den ersten drei Jahren in Mainz verbringen sie das vierte Studienjahr in Paris und erwerben dort die Maîtrise/Master I. Direkt nach dem Auslandsjahr können sie die Staatsexamensvorbereitung beginnen oder die Magisterprüfung absolvieren.

Wenn das Staatsexamen zuerst abgelegt wird, ist in beiden Fällen der Freiversuch möglich, da die Zeit des Auslandsaufenthalts im  Staatsexamensstudiengang nicht mitgezählt wird.  Ein französischer Abschluss, der im Integrierten Studiengang erworben wurde, kann als "Schwerpunkt Französisches Recht" für das Staatsexamen anerkannt werden. Im universitären  Schwerpunktbereich muss dann keine Prüfung mehr abgelegt werden.

Nach dem fünften Studienjahr haben die deutschen Studierenden insgesamt drei Abschlüsse erworben: Die Erste juristische Staatsprüfung, den Magister iuris sowie die Licence bzw. Maîtrise/Master I.

 

Französische Jurastudierende können innerhalb von vier Jahren einen deutsch-französischen Doppelabschluss erwerben: In Frankreich den Master I und in Mainz den "Magister Legum" (LL.M.). Sie verbringen einen Teil des dritten und das vierte Studienjahr in Mainz (insgesamt drei Semester).

 

Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der Studieninhalt in Mainz richtet sich nach den Anforderungen der JAPO im Hinblick auf das angestrebte Erste juristische Staatsexamen.

 

 

Studiendauer

4 Jahre

 

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

6 (+ Vorbereitung für das Erste juristische Staatsexamen)

 

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2

 

 

Abschluss Deutschland

Magister Iuris (Master 1)

 

Abschluss Frankreich

Maîtrise/Licence (Master 1)

 

 


Praktika

Praktikum

Im Rahmen des deutsch-französischen integrierten Studiengangs müssen die Teilnehmer insgesamt 10 Wochen Praktika im Ausland ableisten. Zur Anerkennung im Rahmen des integrierten Programms und des Staatsexamenstudiengangs müssen die Praktika neben den Anforderungen der DFH auch die Anforderungen des JPA erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass für ein Praktikum alle Stellen geeignet sind, die auch vom JPA anerkannt werden. Als Praktikum anerkannt werden in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u.a. bei Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwälte und Notare. Die Betreuung des Praktikums muss laut JPA durch einen Volljuristen erfolgen und einen genügenden Praxisbezug haben. Es wird empfohlen, das Praktikum in Frankreich zu absolvieren; ein Praktikum an einer anderen frankophonen Stelle (z.B. Belgien, Luxemburg) ist jedoch gemäß den Regelungen der DFH möglich. Die Praktika müssen laut JPA in der vorlesungsfreien Zeit der Universität, an der Sie gerade studieren, abgeleistet werden. Die 10 Wochen Praktika in Frankreich müssen zwangsläufig unabhängig vom Fachstudium geleistet werden.

 

Abschlussarbeit

Für den Erwerb des Magister Iuris ist eine zweisprachige Magisterarbeit zu fertigen (Umfang 50 Seiten) und eine mündliche Prüfung abzulegen (Verteidigung der Magisterarbeit und Fachprüfungen in zwei Rechtsgebieten). Wird der Magisterstudiengang mit dem Studiengang für die Erste Prüfung kombiniert, kann die Magisterprüfung auch nach der Ersten Prüfung absolviert werden. In diesem Fall findet unter Anrechnung der Note aus der mündlichen Prüfung keine mündliche Magisterprüfung mehr statt.


Bewerbung

Voraussetzungen

Deutsche Studienbewerber/innen müssen sich zuerst für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung online an der Universität Mainz bewerben. Sobald die Bewerbung angenommen worden ist, sollten sich die Interessenten am Integrierten Studiengang im Frankreichbüro des Auslandsbüros per E-Mail zum Vorbereitungsprogramm für das Studium in Frankreich anmelden. (droit@uni-mainz.de). Die Studierenden absolvieren während der ersten zwei Studienjahre in Mainz ein normales Jurastudium sowie zusätzlich das Vorbereitungsprogramm in französischem Recht und Rechtsterminologie. Das eigentliche Auswahlverfahren für den integrierten Studiengang findet erst im Sommersemester vor dem Auslandsaufenthalt (d.h. in der Regel im vierten oder sechsten Semester) statt. Die Bewerbung dafür erfolgt im Rahmen des allgemeinen Bewerbungsverfahrens des Auslandsbüros für ERASMUS-Studienplätze.

 

Zulassung

Die Studierenden haben zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters zuerst das ERASMUS-Auswahlgespräch und am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters das Auswahlgespräch für den Magisterstudiengang als Teil des Integrierten Studiengangs zu durchlaufen. Grundlage für die Auswahl sind die bisherigen Leistungen im juristischen Studium und in den Vorbereitungsveranstaltungen sowie ein auf Französisch geführtes Auswahlgespräch.

 

 

Bewerbungsfrist

Für den cursus intégré:1.3. Einschreibungsfrist rechtswissenschaften: 15.1. und 15.7.


Sprachkenntnisse

Sprachvorbereitung

Zur französischen Rechtssprache werden in jedem Semester vier Kurse von der französischen Lektorin am Fachbereich angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen erfolgt je nach Sprachniveau und gehört zum Vorbereitungsprogramm des cursus intégré.

 

Sprachkenntnisse

Gute Französischkenntnisse

 

Besonderheiten

Ein französischer Abschluss, der im Integrierten Studiengang erworben wurde, kann als "Schwerpunkt Französisches Recht" für das Staatsexamen anerkannt werden. Im universitären  Schwerpunktbereich muss dann keine Prüfung mehr abgelegt werden.

 

Neben dem juristischen Handwerk legen wir besonderen Wert auf die interkulturellen Kompetenzen unserer Studenten. Der enge Kontakt zwischen Deutschen und Franzosen wird durch ein entsprechendes Rahmenprogramm wie Informationsfahrten zur Partneruniversität, deutsch-französische Abende, oder deutsch-französische Workshops gefördert.

 

 

 

 

letzte Aktualisierung

23.05.11


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Die DFH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben.

Wir empfehlen allen Interessenten Informationen über die Voraussetzungen einer Studienaufnahme / Immatrikulation (insbesondere hinsichtlich der Einschreibefristen) direkt bei den entsprechenden Hochschulen einzuholen.