Wahl der Studierendenvertreter der Deutsch-Französischen Hochschule

Im Mai ist es wieder so weit: Vom 15. Mai bis zum 29. Mai 2018 findet die Wahl der Studierendenvertreter der Deutsch-Französischen Hochschule für die Amtszeit 2018-2020 statt.

Die Studierendenvertretung setzt sich je Fachgruppe paritätisch aus jeweils einem Vertreter einer deutschen und einem Vertreter einer französischen Hochschule zusammen und vertritt die Interessen der DFH-Studierenden in dieser Zusammensetzung zwei Jahre lang.

Für das Amt der Studierendenvertreter können die Studiengangssprecher der DFH kandidieren. Alle Studiengangssprecher besitzen das aktive und passive Wahlrecht: Sie können sich somit sowohl als Kandidaten aufstellen lassen als auch an der Wahl teilnehmen. Jeder Studiengangssprecher verfügt über zwei Stimmen, jeweils eine Stimme für die Wahl eines deutschen Studierendenvertreters und eine Stimme für die Wahl eines französischen Studierendenvertreters.

Die Kandidaturen für das Amt als Studierendenvertreter müssen bis einschließlich 10. Mai an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: rost(at)dfh-ufa.org. Das Wahlergebnis wird am 30. Mai veröffentlicht.

Die Studierendenvertreter sind Ansprechpartner für alle DFH-Studierenden und bilden das Bindeglied zwischen den Studierenden und den Gremien der DFH. Sie treffen sich 2-3 mal jährlich um aktuelle Themen und Anliegen der DFH-Studierenden zu besprechen, nehmen am Evaluationsverfahren mit beratender Stimme teil und unterstützen die DFH bei Messen und diversen Veranstaltungen.

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