Indem der Studierende das Einschreibeformular der DFH validiert, hat er Kenntnis davon erhalten, dass im Falle eines Abbruchs des Studiengangs eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verlangt werden kann.Er ist also eine Verpflichtung eingegangen. Im Falle einer Weigerung muss er mit Regressforderungen der Heimatuniversität rechnen.

Man kann jedoch ein Schreiben an den Präsidenten der DFH richten, in dem die Gründe für den Studienabbruch dargelegt werden und um einen teilweisen Erlass bitten. Dieses Schreiben muss von einem Schreiben des Programmbeauftragten begleitet sein.

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