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Rechtswissenschaften

Hochschule

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55128 Mainz

Partnerhochschule/n

Université de Nantes

Fachbereichsadresse
Département droit privé
Chemin de la Censive du Tertre
44313 Nantes Cedex 3


Ansprechpartner_in

Sladjana Bosten
Tel: +49-(0)6131 39-26103
E-Mail: droit(at)uni-mainz.de

Fachrichtung

Deutsch-Französisches Recht, Rechtswissenschaften

Studienart

Bachelor

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

nein

Studiengang

Rechtswissenschaften

Studienverlauf

Ab dem 1. Semester absolvieren die Studierenden ein Doppelstudium im Bachelorstudiengang „Deutsches und Französisches Recht“.

 

Das 4.Jahr studieren die Programmteilnehmer in Nantes und erwerben den Master 1. Mit der Bachelorarbeit wird der Bachelorstudiengang abgeschlossen. (Abschluss LL.B.)

 

Zudem können sich die Studierenden parallel in den Staatsexamensstudiengang einschreiben und sich die im Rahmen der Integrierten Deutsch-Französischen Studiengänge erworbenen nationalen Abschlüsse für die Erste Juristische Prüfung im sog. Schwerpunktbereichsstudium anerkennen lassen.

Die Studierenden erhalten demnach den LL.B: sowie das Staatsexamen mit dem Schwerpunkt „französisches Recht“.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der Bachelor „Deutsches und französisches Recht“ vermittelt vertiefte Kenntnisse im französischen Recht und setzt im Master „Droit européen et international“ einen methodischen Schwerpunkt im internationalen Recht und in der aktuellen Entwicklung des Europarechts.

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Bachelor

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

6

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2

Gesamtstudiendauer in Semestern

4 Jahre

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit (auf Deutsch oder Französisch) wird im Zeitraum von 5 Wochen nach Abschluss des Frankreichstudiums geschrieben.

Praktikum

Im Rahmen des deutsch-französischen integrierten Studiengangs müssen die Teilnehmer insgesamt 13 Wochen Praktika im Ausland ableisten. 4 Wochen entfallen dabei auf die Bachelor-Phase vor dem Auslandsaufenthalt. Grundsätzlich gilt, dass für ein Praktikum alle Stellen geeignet sind, die auch vom JPA anerkannt werden. Als Praktikum anerkannt werden in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u.a. bei Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwälte und Notare. Die Betreuung des Praktikums muss laut JPA durch einen Volljuristen erfolgen und einen genügenden Praxisbezug haben. Es wird empfohlen, das Praktikum in Frankreich zu absolvieren; ein Praktikum an einer anderen frankophonen Stelle (z.B. Belgien, Luxemburg) ist jedoch gemäß den Richtlinien der DFH möglich. Die Praktika müssen laut JPA in der vorlesungsfreien Zeit der Universität, an der sie gerade studieren, abgeleistet werden.

Studienvoraussetzungen

Es werden das Abitur und ein Nachweis über ausreichende Französischkenntnisse (durch Abiturzeugnis oder Test am Fachbereich) vorausgesetzt.


Bewerbungsfrist

Für den Studiengang Deutsches und französisches Recht: 15.1. und 15.7.

Sprachvorbereitung

Sprachliche Vorbereitung erfolgt in Sprachkursen zum fachspezifischen Französisch, in Methodenkursen und einem Intensivkurs zur französischen Methodik


Erforderliche Sprachkenntnisse

B1 oder 5 Jahre französisch bzw. Abibac


Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.

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