{"id":189865,"date":"2020-05-20T15:46:27","date_gmt":"2020-05-20T13:46:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dfh-ufa.org\/?page_id=189865"},"modified":"2020-05-20T16:04:03","modified_gmt":"2020-05-20T14:04:03","slug":"d-iii-begutachtung-von-programmen-zur-foerderung-von-nachwuchswissenschaftlern","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dfh-ufa.org\/en\/information-for\/hochschulen\/evaluation\/evaluationscharta-zur-qualitaetssicherung-von-studiengaengen-unf-foerderprogrammen-fuer-nachwuchswissenschaftler\/d-begutachtung-von-studiengaengen-und-programmen-zur-foerderung-von-nachwuchswissenschaftlern\/d-iii-begutachtung-von-programmen-zur-foerderung-von-nachwuchswissenschaftlern","title":{"rendered":"D.III. Begutachtung von Programmen zur F\u00f6rderung von Nachwuchswissenschaftlern"},"content":{"rendered":"<h2>Begutachtungs- und Entscheidungsfristen f\u00fcr Programme zur F\u00f6rderung von Nachwuchswissenschaftlern<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df den von der DFH festgelegten Regeln haben die Gutachter mindestens zwei bis\u00a0drei\u00a0Monate Zeit f\u00fcr die Abgabe Ihres wissenschaftlichen Gutachtens. Diese Frist begr\u00fcndet keinerlei Haftung seitens der DFH, die keinen Einfluss auf \u00e4u\u00dfere Sachzw\u00e4nge im Zusammenhang mit kurzfristigen Absagen von Gutachtern hat.<\/p>\n<p>Der Ablauf der Evaluationsrunden richtet sich nach der Art der Ausschreibung und des Programms:<\/p>\n<h3>j\u00e4hrliche Ausschreibungen:<\/h3>\n<p>Dieser Ausschreibungsrhythmus gilt <strong>f\u00fcr deutsch-franz\u00f6sische Doktorandenkollegs.<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>sechs Monate zwischen der Ver\u00f6ffentlichung der Ausschreibung am 2.\u00a0Mai des laufenden Jahres und der Antragsfrist am 31.\u00a0Oktober desselben Jahres;<\/li>\n<li>zwei Monate f\u00fcr die formale und anschlie\u00dfende wissenschaftliche Evaluation (November bis Februar).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>mehrere Ausschreibungen pro Jahr:<\/h3>\n<p>Dies gilt<strong> f\u00fcr wissenschaftliche Veranstaltungen f\u00fcr Nachwuchswissenschaftler (Forschungsateliers, Sommer- und Winterschulen).<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderantr\u00e4ge f\u00fcr eine wissenschaftliche Veranstaltung f\u00fcr Nachwuchswissenschaftler k\u00f6nnen mehrmals im Jahr zu den in den Ausschreibungen ausgewiesenen Antragsfristen eingereicht werden; die F\u00f6rderentscheidung erfolgt innerhalb von vier Monaten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Dauerausschreibungen:<\/h3>\n<p>Dies trifft auf Cotutelles de th\u00e8se zu.<\/p>\n<ul>\n<li>es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Der Antrag kann eingereicht werden, sobald die unterzeichnete Cotutelle-de-th\u00e8se-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen vorliegt;<\/li>\n<li>die Ausfertigung der Vereinbarung darf nicht mehr als ein Jahr zur\u00fcckliegen;<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr die F\u00f6rderung einer Disputation gestellt werden, k\u00f6nnen das ganze Jahr \u00fcber eingereicht werden, sp\u00e4testens jedoch sechs\u00a0Wochen vor der Disputation.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Etappen der Antragsbegutachtung und Entscheidungsfindung<\/h2>\n<p>Je nach Art des F\u00f6rderinstruments unterscheiden sich Antragsbegutachtung und Entscheidungsfindung in folgenden Punkten: Anzahl der Gutachter, Mitwirkung des Wissenschaftlichen Beirats und Entscheidungsinstanz.<\/p>\n<p>Das Entscheidungsfindungsverfahren umfasst folgende Etappen:<\/p>\n<h2>Formale Evaluation<\/h2>\n<p>Das Sekretariat der DFH f\u00fchrt eine formale Begutachtung aller Antr\u00e4ge durch und pr\u00fcft die Vollst\u00e4ndigkeit und prinzipielle formale F\u00f6rderf\u00e4higkeit.<br \/>\nTreten hierbei M\u00e4ngel zutage, tr\u00e4gt das Sekretariat, soweit m\u00f6glich, daf\u00fcr Sorge, dass die M\u00e4ngel behoben werden, bevor der Antrag anschlie\u00dfend zur Begutachtung weitergeleitet wird. Sind die M\u00e4ngel so gravierend, dass der Antrag in keinem Fall positiv beschieden werden kann, erfolgt keine weitere Evaluation des Antrags.<\/p>\n<h2>Wissenschaftliche Evaluation<\/h2>\n<p>Die wissenschaftliche Begutachtung von Doktorandenkollegs wird von einem Tandem aus einem deutschen und einem franz\u00f6sischen Gutachter durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Begutachtung von wissenschaftlichen Veranstaltungen nimmt eine Jury vor, die sich aus dem Pr\u00e4sidium der DFH und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats zusammensetzt. Bel\u00e4uft sich die beantragte Summe auf \u00fcber 15.000\u00a0Euro, wird der Antrag zun\u00e4chst von einem externen Gutachter evaluiert.<\/p>\n<p>\u00dcber Cotutelle-de-th\u00e8se-Antr\u00e4ge befinden das Pr\u00e4sidium oder der Generalsekret\u00e4r auf Grundlage der F\u00f6rderempfehlung.<\/p>\n<h2>F\u00f6rderempfehlung und Entscheidung<\/h2>\n<p>Um die Koh\u00e4renz der Gutachten der verschiedenen Gutachter sicherzustellen, werden die Evaluationsergebnisse in der Regel durch den Wissenschaftlichen Beirat gepr\u00fcft.<br \/>\nDie F\u00f6rderentscheidungen werden in aller Regel vom Hochschulrat auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats gef\u00e4llt.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der von den Gutachtern durchgef\u00fchrten Evaluation der Doktorandenkollegs werden dem Wissenschaftlichen Beirat von einem seiner Mitglieder vorgestellt, das vom Vorsitzenden ordnungsgem\u00e4\u00df benannt wird. Der Wissenschaftliche Beirat pr\u00e4sentiert dem Hochschulrat seine Ergebnisse.<\/p>\n<p>Der Hochschulrat entscheidet bei seiner ersten Sitzung im Jahr \u00fcber die jeweils beantragte F\u00f6rderung der einzelnen Doktorandenkollegs.<\/p>\n<p>Der Hochschulrat hat den Pr\u00e4sidenten der DFH erm\u00e4chtigt, auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse und der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats \u00fcber die F\u00f6rderung von Cotutelles de th\u00e8se und wissenschaftlichen Veranstaltungen zu entscheiden. Der Pr\u00e4sident setzt den Hochschulrat in dessen n\u00e4chsten Sitzung von den F\u00f6rderentscheidungen in Kenntnis.<\/p>\n<p>Nach der Beschlussfassung werden die Antragsteller zeitnah und postalisch \u00fcber die Ergebnisse informiert. Die Kommentare der Gutachter sind dem F\u00f6rderbescheid in anonymisierter Form beigef\u00fcgt. Kooperationen, die eine Absage erhalten haben, k\u00f6nnen f\u00fcr die nachfolgende F\u00f6rderrunde erneut einen Antrag stellen.<br \/>\nDer Pr\u00e4sident der DFH entscheidet in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats \u00fcber die F\u00f6rderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und setzt den Hochschulrat in dessen n\u00e4chsten Sitzung hiervon in Kenntnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Begutachtungs- und Entscheidungsfristen f\u00fcr Programme zur F\u00f6rderung von Nachwuchswissenschaftlern Gem\u00e4\u00df den von der DFH festgelegten Regeln haben die Gutachter mindestens zwei bis\u00a0drei\u00a0Monate Zeit f\u00fcr die Abgabe Ihres wissenschaftlichen Gutachtens. Diese Frist begr\u00fcndet keinerlei Haftung seitens der DFH, die keinen Einfluss auf \u00e4u\u00dfere Sachzw\u00e4nge im Zusammenhang mit kurzfristigen Absagen von Gutachtern hat. 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