{"id":189868,"date":"2020-05-20T15:56:35","date_gmt":"2020-05-20T13:56:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dfh-ufa.org\/?page_id=189868"},"modified":"2020-05-20T16:04:22","modified_gmt":"2020-05-20T14:04:22","slug":"e-i-qualitaetssicherung-von-studiengaengen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dfh-ufa.org\/en\/information-for\/hochschulen\/evaluation\/evaluationscharta-zur-qualitaetssicherung-von-studiengaengen-unf-foerderprogrammen-fuer-nachwuchswissenschaftler\/e-qualitaetssicherung-an-der-dfh\/e-i-qualitaetssicherung-von-studiengaengen","title":{"rendered":"E.I. Qualit\u00e4tssicherung von Studieng\u00e4ngen"},"content":{"rendered":"<p>Die Qualit\u00e4tssicherung von Studieng\u00e4ngen beinhaltet eine Pr\u00fcfung durch das Sekretariat der DFH auf drei Ebenen:<\/p>\n<ul>\n<li>Studierendenberichte<\/li>\n<li>Verwendungsnachweise (zahlenm\u00e4\u00dfiger Nachweis und Sachbericht)<\/li>\n<li>Entwicklung der Studierendenfl\u00fcsse und der Anzahl der Doppeldiplomierten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Studierendenberichte und die Verwendungsnachweise werden jedes Jahr eingereicht und gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Bei jeder Begutachtung der einzelnen Studieng\u00e4nge wird eine \u00dcbersicht \u00fcber die Studierendenfl\u00fcsse und Doppeldiplomierten erstellt.<\/p>\n<p>Studierendenbericht und Sachbericht sind analog gegliedert, um eine Vergleichbarkeit der Angaben der Studierenden mit denen der Programmbeauftragten zu erm\u00f6glichen (Sprachen, Betreuung der Studierenden, Komplementarit\u00e4t des Studienangebots usw.).<\/p>\n<h2>Studierendenberichte<\/h2>\n<p>Die Studierenden werden gebeten, zu folgenden Hauptpunkten Stellung zu nehmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Vorbereitung auf den Aufenthalt im Partnerland sowie Betreuung an der Partnerhochschule<\/li>\n<li>sprachliche Vorbereitung<\/li>\n<li>Ablauf und Bedingungen des Studiums und der Pr\u00fcfungen an der Partnerhochschule<\/li>\n<li>Studienfinanzierung<\/li>\n<li>interkultureller Mehrwert<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Studierendenberichte werden zu verschiedenen Zeitpunkten des Studiums ausgef\u00fcllt: bei der Einschreibung, bei der R\u00fcckmeldung nach dem Aufenthalt im Partnerland und schlie\u00dflich in Rahmen des Abschlussberichts am Ende des Studiums. Die Studierendenberichte flie\u00dfen in die administrative Begutachtung der Studieng\u00e4nge ein und werden den Programmbeauftragten \u00fcbermittelt, die dazu Stellung nehmen k\u00f6nnen, wenn sie m\u00f6chten. Anschlie\u00dfend werden die Berichte w\u00e4hrend des Evaluationszeitraums den Gutachtern \u00fcber eine passwortgesch\u00fctzte Internetseite zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<h2>Verwendungsnachweise<\/h2>\n<p>Jede Hochschule muss am Ende des akademischen Jahres, auf jeden Fall sp\u00e4testens bis\u00a0zum\u00a031.10., einen Nachweis \u00fcber die Verwendung der von der DFH gezahlten Zuwendungen vorlegen.<br \/>\nDie Verwendungsnachweise werden gem\u00e4\u00df den aktuellen Verwendungsrichtlinien formal und rechnerisch \u00fcberpr\u00fcft.<br \/>\nSollten hierbei Unstimmigkeiten festgestellt werden, setzt sich die DFH unverz\u00fcglich mit der betreffenden Hochschule in Verbindung.<br \/>\nSollten sich die Unstimmigkeiten (z.\u00a0B. im Falle einer nicht f\u00f6rderf\u00e4higen Ausgabe) best\u00e4tigen, wird die Hochschule um eine R\u00fcckerstattung des entsprechenden Betrags gebeten.<br \/>\nKann die Hochschule die Ausgabe nicht nachvollziehbar begr\u00fcnden, werden die zu viel verausgabten Mittel zur\u00fcckgefordert.<br \/>\nErfolgt die R\u00fcckzahlung nicht fristgerecht, erh\u00e4lt die Hochschule in einem abgestuften Verfahren Zahlungserinnerungen und schlie\u00dflich eine Mahnung.<\/p>\n<h2>Sachbericht<\/h2>\n<p>Die Programmbeauftragten werden gebeten, zu den folgenden Hauptthemen Stellung zu nehmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Studierende: Auswahl, Studienabbruch, Doppeldiplomierte, Betreuung der Studierenden, gemeinsame Studierendengruppe usw.<\/li>\n<li>Studieng\u00e4nge: spezifische Lehreinheiten, die den binationalen Charakter des Studiengangs belegen, Sprachen, Praktika usw.<\/li>\n<li>Sonstiges: zus\u00e4tzliche Finanzierungsmittel, Entwicklungsperspektiven f\u00fcr den Studiengang usw.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Bericht muss von den Programmbeauftragten jedes Jahr bis sp\u00e4testens zum\u00a031.\u00a0Oktober online ausgef\u00fcllt und eingereicht werden. Die Unterschrift der jeweiligen Hochschulleitung kann bis zum 31.\u00a0Dezember nachgereicht werden.<\/p>\n<p>Der Bericht wird im Rahmen der Pr\u00fcfung der Verwendungsnachweise systematisch ausgewertet. Die Bewertungen und Berichte werden den Gutachtern zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Die Auswertungsergebnisse werden im Intranet-System der DFH abgelegt und dienen als interner Bericht f\u00fcr den betreffenden Studiengang.<\/p>\n<p>Ein besonderes Augenmerk gilt den Studienabbr\u00fcchen, insbesondere wenn die Abbruchquote zu hoch ist oder ein Studienabbruch auf einen gravierenden Mangel im Studiengang zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfung von Verwendungsnachweisen<\/h2>\n<p>Die Ergebnisse der Pr\u00fcfung der Verwendungsnachweise (zahlenm\u00e4\u00dfiger Nachweis und Sachbericht) flie\u00dfen in die administrative Begutachtung der Studieng\u00e4nge ein.<\/p>\n<h2>Entwicklung der Studierendenfl\u00fcsse und Doppeldiplomierten<\/h2>\n<p>Das Sekretariat der DFH erstellt f\u00fcr jeden erneut zu begutachtenden Studiengang eine Tabelle mit der Entwicklung der Studierendenfl\u00fcsse und der Doppeldiplomierten w\u00e4hrend des abgelaufenen F\u00f6rderzeitraums. Diese Tabellen werden in die Antragsformulare und Evaluationsb\u00f6gen eingebunden und somit an die Gutachter \u00fcbermittelt.<\/p>\n<h2>Ortsbegehung<\/h2>\n<p>Die DFH beh\u00e4lt sich die M\u00f6glichkeit vor, im Rahmen der Begutachtung auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats in seltenen Ausnahmef\u00e4llen eine Ortsbegehung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Ziel der Begehung ist es, in den pers\u00f6nlichen Dialog mit den Partnerhochschulen zu treten, die Einhaltung der Qualit\u00e4tskriterien vor Ort zu \u00fcberpr\u00fcfen und, allgemeiner, die Fortentwicklung der betreffenden deutsch-franz\u00f6sischen Kooperation zu flankieren.<\/p>\n<h3>Zusammensetzung der Ortsbegehungsdelegation<\/h3>\n<p>Die Ortsbegehung wird von einem Mitglied der Hochschulleitung oder des Wissenschaftlichen Beirats, einer zu diesem Zweck von der DFH beauftragten Fachperson und einem Mitarbeiter des Sekretariats durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>Ablauf<\/h3>\n<p>Die Hochschulleitung der DFH informiert die Leitung der betreffenden Einrichtung sechs Wochen im Voraus postalisch \u00fcber die Begehung. In dieser Zeit wird die Ortsbegehung vom Sekretariat der DFH vorbereitet, das alle f\u00fcr einen erfolgreichen Ablauf notwendigen Dokumente vorbereitet und zusammenstellt.<br \/>\nDie Ortsbegehungen bieten die Gelegenheit, die Leitung der Einrichtung, die Programmbeauftragten, die Studierenden des Studiengangs sowie die in der Verwaltung und Finanzabteilung t\u00e4tigen Mitarbeiter zu treffen.<\/p>\n<h3>Folgen der Ortsbegehung<\/h3>\n<p>Im Anschluss an die Ortsbegehung erstellt das Sekretariat der DFH ein Begehungsprotokoll, das zun\u00e4chst dem Gutachter, der an der Begehung teilgenommen hat, und anschlie\u00dfend dem Pr\u00e4sidenten der DFH zur Zustimmung \u00fcbermittelt wird.<br \/>\nDanach wird das Protokoll der Leitung der gepr\u00fcften Hochschule zugesendet, um ihr vor der abschlie\u00dfenden Validierung die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme einzur\u00e4umen.<br \/>\nEin Exemplar des Protokolls erh\u00e4lt die Hochschule, ein zweites Exemplar wird bei der DFH aufbewahrt. Der Wissenschaftliche Beirat erh\u00e4lt das Protokoll ebenfalls, um es bei der n\u00e4chsten Evaluation ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Folgen bei M\u00e4ngeln<\/h2>\n<h3>W\u00e4hrend des Antrags- und Begutachtungsverfahrens festgestellte M\u00e4ngel<\/h3>\n<h4>Unvollst\u00e4ndig oder nicht fristgerecht eingereichter Antrag<\/h4>\n<p>In diesem Fall hat die antragstellende Kooperation keinen Anspruch auf eine weitere Antragsbearbeitung. Es liegt im Ermessen des Sekretariats zu entscheiden, ob die fehlenden Dokumente nachgereicht werden k\u00f6nnen und ob der Antrag trotz M\u00e4ngel zur Begutachtung weitergeleitet wird. Diese Entscheidung wird von der Hochschulleitung der DFH auf Empfehlung des f\u00fcr die jeweilige Programmverwaltung zust\u00e4ndigen DFH-Referats getroffen.<\/p>\n<h3>W\u00e4hrend der Antragsbegutachtung auftretende Fragen<\/h3>\n<p>Sollten die Gutachter in den Antragsunterlagen Unklarheiten feststellen, die einer Nachfrage bei den Kooperationspartnern bed\u00fcrfen und deren Kl\u00e4rung f\u00fcr die Bewertung des Antrags unabdingbar ist, gilt Folgendes:<\/p>\n<ul>\n<li>die Verantwortung f\u00fcr ein vollst\u00e4ndig und korrekt ausgef\u00fclltes Antragsformular liegt ausschlie\u00dflich beim Antragsteller;<\/li>\n<li>die Gutachter m\u00fcssen eindeutig feststellen k\u00f6nnen, ob der Antragsteller die F\u00f6rderkriterien erf\u00fcllt oder nicht. F\u00fcr die Bewertung bedarf es somit eindeutiger Angaben;<\/li>\n<li>anderenfalls ist eine Beurteilung nicht m\u00f6glich, und f\u00fcr den betreffenden Bewertungsparameter k\u00f6nnen keine Punkte vergeben werden;<\/li>\n<li>die Kl\u00e4rung von Fragen der Gutachter ist nur w\u00e4hrend der von ihnen durchgef\u00fchrten individuellen Bearbeitung der Antragsunterlagen und vor der Evaluationssitzung m\u00f6glich. In dieser Phase k\u00f6nnen sich die Gutachter mit Fragen an das zust\u00e4ndige Referat des Sekretariats der DFH wenden, das sich wiederum zur Kl\u00e4rung an die antragstellende Hochschule wendet;<\/li>\n<li>Informationen, die erst nach der Evaluationssitzung eingehen, werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Stellungnahme der Antragsteller nach dem F\u00f6rderbescheid<\/h3>\n<p>Die Antragsteller haben die M\u00f6glichkeit, zum F\u00f6rderbescheid und zum Gutachten Stellung zu nehmen bzw. Letzteres zu kommentieren. Die Stellungnahme ist an das Sekretariat der DFH zu richten. Das zust\u00e4ndige Referat bearbeitet das Dossier und bereitet die Antwort des Pr\u00e4sidiums der DFH vor. Der Entscheid des Hochschulrats ist jedoch unwiderruflich.<\/p>\n<h3>W\u00e4hrend des F\u00f6rderzeitraums vorgenommene \u00c4nderungen<\/h3>\n<p>Sollte das von den Gutachtern positiv bewertete, urspr\u00fcngliche Konzept eines Studiengangs w\u00e4hrend des F\u00f6rderzeitraums in einem oder mehreren Punkten abwandelt werden, muss diese \u00c4nderung dem Sekretariat mitgeteilt und begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Dies gilt auch, wenn relevante Daten im Antragsformular ge\u00e4ndert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das Sekretariat erkundigt sich nach Art und Ausma\u00df der \u00c4nderungen und leitet die Informationen an den Vorsitzenden der Evaluationsgruppe und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats weiter, die \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer erneuten Evaluation befinden.<\/p>\n<h3>W\u00e4hrend des F\u00f6rderzeitraums festgestellte M\u00e4ngel<\/h3>\n<p>Ein Mangel liegt vor, wenn die im Antrag skizzierten Qualit\u00e4tsmerkmale, die den Ausschlag f\u00fcr die positive Bewertung gegeben haben, in der Praxis nicht umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Sollten die festgestellten M\u00e4ngel nicht sofort behoben werden k\u00f6nnen, setzt das Sekretariat den Kooperationspartnern im Auftrag der Hochschulleitung eine realistische Frist, innerhalb derer die M\u00e4ngel behoben werden m\u00fcssen. Das Sekretariat der DFH kontrolliert die Einhaltung der Frist und die Umsetzung der Korrektur. Bei gravierenden M\u00e4ngeln wird der Vorgang den Gutachtern, die den Antrag zuletzt bearbeitet haben, oder dem Vorsitzenden der betreffenden Evaluationsgruppe und\/oder dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats erneut zur \u00dcberpr\u00fcfung vorgelegt.<\/p>\n<p>Kann in diesem Rahmen keine Entscheidung getroffen werden, ist eine erneute Antragstellung zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt erforderlich.<\/p>\n<h3>Administrative M\u00e4ngel<\/h3>\n<p>Sollten bei der Kontrolle der Verwendungsnachweise nicht f\u00f6rderf\u00e4hige Ausgaben festgestellt werden, muss die betreffende Hochschule den entsprechenden Betrag zur\u00fcckerstatten.<\/p>\n<p>Sollten Formfehler festgestellt werden (z.\u00a0B. fehlendes Dokument oder fehlende Unterschrift), wird zun\u00e4chst ein erstes Mahnschreiben durch den betreffenden Referatsleiter, dann ein\u00a0zweites durch den Generalsekret\u00e4r und zuletzt ein drittes mit Unterschrift des Pr\u00e4sidenten der DFH verschickt.<\/p>\n<p>Sollte sich der Kontakt mit einer Einrichtung und\/oder ihrem Programmbeauftragten als besonders schwierig erweisen, erh\u00e4lt sie im Zuge der administrativen Begutachtung durch das Sekretariat der DFH eine negative Bewertung.<\/p>\n<h2>Schlussbemerkungen<\/h2>\n<p>Die Leitung der DFH beh\u00e4lt sich das Recht vor, weitere Sanktionen zu verh\u00e4ngen, wenn die zuvor genannten Ma\u00dfnahmen unwirksam bleiben. Ferner ist das DFH-Sekretariat unter dem Vorbehalt, dass die betreffenden Gremien entsprechend informiert werden, befugt, die vorliegende Evaluationscharta an etwaige neue, von diesen Gremien beschlossene Anforderungen und\/oder neue Programmausschreibungen anzupassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Qualit\u00e4tssicherung von Studieng\u00e4ngen beinhaltet eine Pr\u00fcfung durch das Sekretariat der DFH auf drei Ebenen: Studierendenberichte Verwendungsnachweise (zahlenm\u00e4\u00dfiger Nachweis und Sachbericht) Entwicklung der Studierendenfl\u00fcsse und der Anzahl der Doppeldiplomierten. &nbsp; Die Studierendenberichte und die Verwendungsnachweise werden jedes Jahr eingereicht und gepr\u00fcft. 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