FAQ Alumni

Welches Ziel verfolgt die DFH mit der Förderung von Alumni-Aktivitäten?

Rund 1.400 DFH-Absolvent*innen schließen jährlich ihr binationales oder trinationales Studium erfolgreich ab. Der DFH ist es ein besonderes Anliegen, frühzeitig den Kontakt, den Erfahrungsaustausch sowie die Netzwerkbildung unter den Absolvent*innen und den Studierenden der integrierten Studiengänge zu fördern und unterstützt deshalb die Aktivitäten von Alumnivereinen sowohl inhaltlich als auch finanziell.

Wen fördert die DFH?

Die DFH fördert ausschließlich die Studierenden- und Alumnivereine der binationalen und trinationalen Studiengänge im DFH-Netzwerk. Der Verein muss rechtswirksam im Vereinsregister eingetragen sein.

Die DFH gewährt ihre Förderung ausschließlich unter der Maßgabe, dass die Zwecke oder Tätigkeiten der geförderten Vereine nicht den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Ich bin Studierende*r oder Absolvent*in der DFH und möchte einen Alumniverein gründen – wer kann mir helfen?

  • Die DFH unterstützt auch die Gründung von neuen Alumnivereinen in ihrem Netzwerk. Wenn Sie Fördermittel für eine Vereinsgründung beantragen möchten (z. B. um Kosten für den Notar oder die Gründungsveranstaltung zu decken) nutzen Sie bitte dieses spezielle Formular.

Was fördert die DFH?

Die DFH kann Projekte von Alumnivereinen im DFH-Netzwerk unterstützen, die mindestens zu einem der folgenden Ziele beitragen:

  • Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen Studierenden und Alumni der DFH
  •  Vorbereitung des Berufseinstiegs und Entwicklung der Karriere
  • Sicherung des Vereinsnachwuchses / Werbung für den Verein
  • Erhöhung der Bekanntheit des Studiengangs bei Studieninteressierten, institutionellen Multiplikatoren sowie Wirtschaftsakteuren
  • Vereinsverwaltung

 

Beispielsweise:

  • Die Gründung neuer Alumnivereine von DFH-Studiengängen
  • Aktivitäten, die sich an Studierende und Alumni von DFH-Studiengängen richten und deren Vernetzung unterstützen:
    • Veranstaltungen (in Präsenz oder virtuell) wie Jahresversammlungen, Seminare und Konferenzen, Kennenlernwochenenden, Diplomverleihungen…
    • Projekte wie die Erstellung von Jahrbüchern, Internetseiten, Logos, Vereinspullovern…
  • Projekte, die die Bekanntheit des Studiengangs bei Studieninteressierten, institutionellen Multiplikatoren sowie Wirtschaftsakteuren erhöhen
  • Kosten der Vereinsverwaltung wie Notarkosten, Porto, Kontoführungsgebühren…

 

Diese Projekte können sowohl virtuell als auch in Präsenz stattfinden.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Jährlich können verschiedene Veranstaltungen sowie weitere Projekte im Alumnibereich gefördert werden.
Im Jahr 2024 kann die Förderung bis zu 2.500 Euro pro Kalenderjahr betragen.

Können mehrere Alumnivereinen eines integrierten Studiengangs gefördert werden?

Ja, aber falls ein DFH-Studiengang mehrere Alumnivereine hat, z.B. einen auf deutscher und einen auf französischer Seite, so können alle Vereine zusammen maximal die geltende Förderhöchstsumme (z.Z. 2.500 Euro) erhalten.

Wie kann man eine Förderung beantragen?

Für die Beantragung der Fördermittel gibt es ein Antragsformular. Mit diesem Formular können Sie EINMALIG pro Kalenderjahr Fördermittel für die Gesamtheit aller Projekte beantragen, die Sie in diesem Jahr planen. Ggf. müssen weitere Anlagen und Nachweise (z. B. bei erstmaliger Antragsstellung bei der DFH der Nachweis über den Eintrag ins Vereinsregister) beigefügt werden (gern als Scan per Mail an alumni(at)dfh-ufa.org).

Die DFH kann eine Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Fördermittel gewähren. Damit Ihrem Antrag in vollem Umfang stattgegeben werden kann, empfehlen wir ausdrücklich, Ihren Förderantrag bis spätestens 31. März 2024 zu stellen.

Sie können die pro Jahr erhaltene Fördersumme für beliebig viele Vereinsprojekte verwenden, die in diesem Jahr stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Projekte/Ausgaben den DFH-Förderrichtlinien entsprechen. Um dies zu überprüfen senden Sie der DFH bitte VOR Durchführung der jeweiligen Aktivitäten eine kurze Projektskizze zu.

Die maximale jährliche Fördersumme beträgt im Regelfall 2.500 Euro pro Verein. Falls ein DFH-Studiengang mehrere Alumnivereine hat, können alle Vereine zusammen max. 2.500 Euro erhalten. Um Ihrem Verein die Umsetzung von möglichst vielen und umfangreichen Projekten zu ermöglichen, begrüßt die DFH ausdrücklich die Beantragung der maximalen Fördersumme (2.500 Euro).  Eventuelle Restmittel sind am Jahresende an die DFH zurückzuzahlen.

Bitte beachten Sie, dass es für den Sonderfall der Förderung einer Vereinsgründung ein gesondertes Formular gibt und ein paar abweichende Regeln bestehen.

Gibt es eine Antragsfrist?

Die späteste Antragsfrist ist der 15. November 2024. Da eine Förderung nur im Rahmen der noch verfügbaren Mittel gewährt werden kann ist es jedoch empfehlenswert, Förderanträge möglichst frühzeitig im Jahr zu stellen (idealerweise vor dem 31. März).

Bitte beachten Sie, dass Förderanträge und Projektskizzen unbedingt VOR der Durchführung der jeweiligen Aktivität eingereicht werden müssen, damit diese Fördermittel dafür verwendet werden dürfen. Eine rückwirkende Antragsstellung oder Zusendung der Projektskizzen ist NICHT zulässig.

Bitte beachten Sie außerdem, dass weder Fördermittel aus dem abgelaufenen Kalenderjahr abgerufen werden können (diese sind verfallen), noch eine Antragsstellung für Projekte möglich ist, die erst im nächsten Kalenderjahr stattfinden bzw. abgeschlossen sein werden. Bitte stellen Sie in letzterem Fall entsprechende Anträge im Folgejahr bzw., bei Projekten unmittelbar zu Jahresbeginn, im Monat Dezember des vorangehenden Jahres.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für Anträge und Projektskizzen?

Ab Antragsstellung sollten Sie mindestens acht bis zehn Wochen bis zum Erhalt der Fördermittel einplanen.

Die Überweisung der Fördergelder erfolgt erst nach Rücksendung des unterschriebenen Zuwendungsvertrags. (Bitte denken Sie daran, die Kontodaten auf dem Vertrag anzugeben.)

Projektskizzen sollten idealerweise mindestens 4 Wochen vor der Durchführung des Projekts eingereicht werden.

In welcher Sprache soll der Antrag verfasst werden?

Der Antrag kann auf Deutsch oder Französisch verfasst werden.

Wer kann den Antrag stellen?

  1. Bei bereits existierenden Alumnivereinen erfolgt die Antragstellung durch den*die Vereinsvorsitzende*n oder den*die stellv. Vereinsvorsitzende*n. Der*Die Schatzmeister*in oder andere Vorstandsmitglieder dürfen den Antrag nicht stellen.
  2. Bei einem Antrag für die Unterstützung von Vereinsgründungen erfolgt die Antragstellung durch eine*n zeichnungsberechtigte*n Vertreter*in der deutschen oder französischen Partnerhochschule (z.B. durch den*die Programmbeauftragte*n des integrierten Studiengangs).

In welcher Form soll der Antrag zugeschickt werden?

Bitte nutzen Sie zur Antragsstellung ausschließlich das dafür vorgesehene Antragsformular. Antragsberechtigt sind ausschließlich der*die Vereinsvorsitzende oder der*die stellv. Vereinsvorsitzende.

Was ist die Projektskizze ?

Voraussetzung für die Verwendung der Fördermittel ist, dass die Projekte den DFH-Förderrichtlinien entsprechen. Um dies zu überprüfen senden Sie der DFH bitte VOR Durchführung der jeweiligen Aktivitäten eine kurze Projektskizze zu.  Wir werden diese prüfen und Ihnen eine kurze, formlose Rückmeldung zur Förderbarkeit geben. Die Einreichung der Projektskizzen ist obligatorisch und kann ganzjährig und unabhängig vom Förderantrag erfolgen.

Wie dürfen die Fördermittel der DFH verwendet werden?

Sie können die pro Jahr erhaltene Fördersumme für beliebig viele Vereinsprojekte, die in diesem Jahr stattfinden, verwenden. Voraussetzung ist, dass die Projekte den DFH-Förderrichtlinien entsprechen. Um dies zu überprüfen senden Sie der DFH bitte VOR Durchführung der jeweiligen Aktivitäten eine kurze Projektskizze zu.  Wir werden diese prüfen und Ihnen eine kurze, formlose Rückmeldung zur Förderbarkeit geben. Die Einreichung der Projektskizzen ist obligatorisch und kann ganzjährig und unabhängig vom Förderantrag erfolgen.

Sie können die Fördermittel nur für Projekte verwenden, die frühestens am Tag der Antragsstellung stattfinden. Eine rückwirkende Verwendung von Fördermitteln ist nicht möglich.

Die DFH muss unsachgemäß verwendete Fördermittel zurückfordern.

Dürfen für die von der DFH geförderten Projekte zusätzlich Fördermittel weiterer Förderer verwendet werden?

Eine zusätzliche Förderung durch Dritte (Institutionen, Unternehmen etc.) wird den Vereinen empfohlen, wobei die Vereine die jederzeitige Sicht- und Wahrnehmbarkeit der DFH als (Mit-)Förderer zu gewährleisten haben.

Was erwartet die DFH von den geförderten Alumnivereinen?

Dem Verein wird zur Sichtbarmachung der Unterstützung durch die DFH das Logo „Label Alumni“ während des Förderzeitraumes überlassen, das im Rahmen der geförderten Aktivitäten, z.B. bei Publikationen, bei Veranstaltungen oder auf Internetseiten des Vereins zu verwenden ist. Die DFH begrüßt die Genehmigung zur Veröffentlichung des obligatorischen Sachberichts über ein gefördertes Treffen oder Projekt auf der Internetseite der DFH.

Auf Anfrage der Vereine kann die DFH auch Informationsmaterialen der DFH für Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

Verwendungsnachweis – was ist das?

Die Alumnivereine, die durch die DFH gefördert wurden, müssen die Verwendung der gewährten Zuwendungen nach Durchführung der Veranstaltung oder des Projektes anhand eines Verwendungsnachweises nachweisen. Es handelt sich hier um einen Grundsatz des öffentlichen Rechnungswesens zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Gelder.

 

Bis wann ist der Verwendungsnachweis einzureichen?

Da Sie die einmal gewährten Fördermittel für alle Projekte im jeweiligen Kalenderjahr verwenden können, erfolgt die Abrechnung für alle Projekte gesammelt und unaufgefordert spätestens drei Wochen nach dem letzten Projekt im Kalenderjahr oder, bei Projekten am Jahresende, bis spätestens 15. Dezember 2024.

Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein! Veranstaltungen am Jahresende sollten entsprechend nicht nach dem 15. Dezember stattfinden.

Die Verwendung der für das Kalenderjahr gewährten Zuwendung ist der DFH anhand des entsprechenden Formulars nachzuweisen.

Nicht verausgabte Mittel müssen bis spätestens 20. Dezember 2024 an die DFH zurückerstattet werden.

Wo erhält man das Formular für den Verwendungsnachweis?

Sie können das Formular hier herunterladen.

Was muss im „zahlenmäßigen Nachweis“ angegeben werden?

Der „zahlenmäßige Nachweis“ muss, einzeln pro Projekt, sämtliche Ausgaben auflisten, die durch die DFH-Zuwendungen bei den verschiedenen Projekten im jeweiligen Kalenderjahr gedeckt wurden. Es handelt sich hierbei um Reise- und Verpflegungskosten, Sachkosten und sonstige projektbedingte Kosten (Aufwandsentschädigung für Referenten, Miete für Veranstaltungsräume, Kosten für das Rahmenprogramm etc.). Es können nur Ausgaben geltend gemacht werden, die nach den Förderrichtlinien der DFH förderfähig und im Rahmen von Projekten entstanden sind, für die eine von der DFH genehmigte Projektskizze vorliegt.

Bitte überprüfen Sie die Rechnung vor dem Absenden noch einmal auf Richtigkeit.

Von anderer Stelle bezogene finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen sind an entsprechender Stelle im Formular anzugeben.

Muss man eine Kopie der Rechnungen schicken?

Nein. Im Rahmen der Prüfung der Angaben behält sich die DFH das Recht vor, eine Kopie der Rechnungsbelege sowie jedes einzelnen Dokuments im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts anzufordern. Der Alumniverein ist verpflichtet, sämtliche Dokumente fünf Jahre lang aufzubewahren.

Wer unterzeichnet den Verwendungsnachweis?

Zeichnungsberechtigt sind nur der*die 1. Vorsitzende oder der*die stellv. Vorsitzende. Der*Die Schatzmeister*in oder andere Vorstandsmitglieder dürfen den Verwendungsnachweis nicht unterschreiben.

Was geschieht mit den nicht verausgabten Mitteln?

Nicht verausgabte Mittel müssen bis spätestens 20. Dezember 2024 an die DFH zurückerstattet werden. Um Falschüberweisungen zu vermeiden, bitten wir Sie, eine Rücküberweisung erst dann zu tätigen, wenn der Verwendungsnachweis vom zuständigen Sachbearbeiter überprüft wurde.

Die Kontodaten finden Sie im Formular "Verwendungsnachweis".

Bis wann müssen nicht verausgabte Mittel zurückerstattet werden?

Nicht verausgabte Mittel müssen bis spätestens 20. Dezember 2024 an die DFH zurückerstattet werden.

Die späteste Frist für die Zusendung Abrechnung ist der 15. Dezember 2024. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein! Veranstaltungen am Jahresende sollten entsprechend nicht nach dem 15. Dezember stattfinden.

Welche Informationen muss der Sachbericht enthalten?

Der Sachbericht soll darlegen, was zur Erfüllung des Zuwendungszweckes unternommen wurde und ob der Zweck als erfüllt anzusehen ist. Die DFH begrüßt die Zusendung von Fotos zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite.

Was ist mit „Nachweis über den expliziten Hinweis auf die Unterstützung durch die DFH im Rahmen der geförderten Aktivitäten“ gemeint?

Dieser Punkt bezieht sich auf die Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Alumnivereine im DFH-Netzwerk. Bitte weisen Sie bei Ihren Projekten in geeigneter Weise auf die Förderung durch die DFH hin (z.B. Veröffentlichung des Alumni-Labels der DFH im Veranstaltungsprogramm, auf der Vereinswebseite, im Jahrbuch oder Fotos vom Veranstaltungsort mit Plakaten, Broschüren oder Werbegeschenken der DFH). Bitte senden Sie nach Abschluss des Projekts ein Foto bzw. ein Belegexemplar oder einen Link an die DFH.

Wie kann ich Informationsmaterial über die DFH erhalten?

Broschüren und Infomaterial können Sie über das Bestellformular beziehen.

Die digitalen Versionen der Publikationen finden Sie unter Downloads.

[COOKIE_NOTICE]