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Zugang zur Justiz

Forschungsatelier

2013

U Potsdam - U Paris Ouest Nanterre La Défense

In der nationalen Rechtsordnung ist der Zugang zur Justiz als Mittel der Verwirklichung des Rechts gesehen. Wegen dieser engen Beziehung mit dem Zugang zum Recht wird der Zugang zum Gericht als ein Grundrecht betrachtet. Ist es auch so im Völkerrecht? Ist die Prozessfähigkeit auch in der internationalen Rechtsordnung gewährleistet? Wo liegen seine Grenzen? Die Analyse des Rechts, auf internationaler Ebene Klage zu erheben, bietet die Gelegenheit, den Platz der Personen in der internationalen Rechtsordnung und die Einschränkungen der Menschenrechte durch die Souveränität der Staaten erneut zu studieren.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2018

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