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Das immaterielle Kulturerbe in Frankreich und Deutschland: Vergleichende Perspektiven über einen Begriff neuen Typs

Forschungsatelier

2014

U Paderborn - CERHIO Rennes

Die Entstehung des „Immateriellen Kulturerbes“ hängt mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes zusammen, das im Jahre 2003 verabschiedet wurde. Nachdem Frankreich der Konvention bereits 2006 beigetreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland dies erst 2013 vollzogen.
Ziel dieses ersten deutsch-französischen Workshops, an dem (Nachwuchs-)Wissenschaftler, Studierende und Experten des Kulturerbes beiderseits des Rheins teilnehmen, ist es Ziel, anhand konkreter Fallbeispiele die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes in Frankreich und Deutschland unter die Lupe zu nehmen. Es geht darum, vergleichend zu betrachten, wie dieses internationale Übereinkommen in zwei verschiedenen Ländern in die Praxis umgesetzt wird. Der Workshop soll dazu dienen, ein deutsch-französisches Forschungsprogramm zu diesem Thema einzuleiten.

Programmbeauftragter (D): Prof. Dr. Eva-Maria Seng

Programmbeauftragter (F): Martine Cocaud

E-Mail: em-seng@mail.uni-paderborn.de

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2018

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