Zwischen der DFH und dem BAföG-Amt wurde folgende Vereinbarung geschlossen: Der Studierende, der BAföG beantragt, muss das Kästchen „DFH-Mobilitätsbeihilfe“ ankreuzen und seinem Antrag eine Bestätigung der DFH über seine Einschreibung beifügen. Diese kann er auf der Webseite der DFH abrufen und ausdrucken: www.dfh-ufa.org, Rubrik Studierende /.
Was ist zu tun, wenn ein Studierender für den Bezug von BAföG eine Bescheinigung von der DFH über den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe benötigt? » Bescheinigungen
Die DFH stellt Bescheinigungen für den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe aus. Diese muss vom Studierenden beim Studierendensekretariat beantragt werden (unter einschreibung@dfh-ufa.org oder telefonisch: +49 681 938 12 160).