Nein, der Betrag der DFH-Mobilitätsbeihilfe muss bei Beantragung einer aide au logement bei der CAF nicht deklariert werden.
Muss bei der Beantragung einer aide au logement bei der Caisse d’allocations familiales (CAF) in Frankreich der Betrag der Mobilitätsbeihilfe deklariert werden? » Deklarationspflicht der Mobilitätsbeihilfe
Seit Anfang 2012 entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze für Kinder über 18 Jahren.
In Frankreich zählt die Mobilitätsbeihilfe nicht als Einkommen und ist auch nicht steuererklärungspflichtig.