Muss bei der Beantragung einer aide au logement bei der Caisse d’allocations familiales (CAF) in Frankreich der Betrag der Mobilitätsbeihilfe deklariert werden? » Deklarationspflicht der Mobilitätsbeihilfe

Nein, der Betrag der DFH-Mobilitätsbeihilfe muss bei Beantragung einer aide au logement bei der CAF nicht deklariert werden.

Seit Anfang 2012 entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze für Kinder über 18 Jahren.

In Frankreich zählt die Mobilitätsbeihilfe nicht als Einkommen und ist auch nicht steuererklärungspflichtig.

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