Im Falle eines Studienabbruchs aus persönlichen Gründen müssen die Mobilitätsbeihilfen, die bereits gezahlt wurden (inklusive derjenigen der vorangegangenen Jahre) in ihrer Gesamtheit zurückgezahlt werden. Im Falle eines Studienabbruchs aus medizinischen Gründen oder aufgrund nicht bestandener Prüfungen ohne Wiederholungsmöglichkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass an den Präsidenten der DFH zu stellen (s. Kapitel 7 „Studienabbruch und Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe“ sowie die Regelungen bei Studienabbruch auf der Internetseite der DFH).
Was passiert im Falle eines Studienabbruchs? » Kriterien
Nein, die Mobilitätsbeihilfe der DFH muss man nach erfolgreichem Abschluss des Studiums nicht zurückzahlen.
Im Falle einer negativen Evaluation des Studiengangs gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder war der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs (noch) nicht bei der DFH eingeschrieben. In diesem Fall kann er sich leider nicht mehr bei der DFH einschreiben und auch keine Mobilitätsbeihilfe erhalten
- Oder der Studierende war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs bereits bei der DFH eingeschrieben. In diesem Fall hat er Anspruch auf die Vertrauensschutzregelung. Jedoch gibt es zwei Optionen: Entweder hat der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs seine Auslandsphase noch nicht begonnen und kann nur im akademischen Jahr unmittelbar nach der Bekanntgabe der negativen Evaluation eine Mobilitätsbeihilfe erhalten; oder der Studierende hat zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs seine Auslandsphase bereits begonnen und wird bis zum Ende seines Studiums von der DFH gefördert.
Jedenfalls muss der Studierende immer bei seinem Programmbeauftragten nachfragen, ob er eine Mobilitätsbeihilfe erhalten kann. Im Zweifelsfall können die Programmbeauftragten sich an die DFH wenden.
TIME-Studierende können eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH bekommen, wenn sie in einem von der DFH geförderten Studiengang sowie bei der DFH eingeschrieben sind und wenn sie sich in der Auslandsphase (obligatorischer Studienaufenthalt oder Pflichtpraktikum) im Partnerland befinden.
*TIME: „Top Industrial Managers for Europe”
Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss man einen von der DFH geförderten integrierten Studiengang belegen (Ausnahme: Studiengänge im Einführungsjahr), ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase befinden (Studienaufenthalt oder obligatorisches Praktikum im Partner- oder Drittland).
Bitte beachten Sie! Die DFH fördert maximal bis zu 80 Studierende pro Studiengang pro akademischem Jahr – alle Jahrgänge inbegriffen (Zahl akademisches Jahr 2018/2019).