Es ist durchaus möglich, weitere finanzielle Beihilfen mit der finanziellen Förderung der DFH zu kumulieren, sofern die Bestimmungen der betreffenden Einrichtungen nicht das Gegenteil vorsehen.
Es obliegt dem Studierenden zu prüfen, ob die Zuwendungen dieser Einrichtungen kumulierbar sind.
Die deutschen Studierenden, die während ihres Frankreichaufenthaltes Auslands-BAföG erhalten, können diese Beihilfe mit der DFH-Mobilitätsbeihilfe kumulieren.
Die DFH formuliert keine Einschränkung bezüglich der Kumulierung der von ihr bewilligten Mobilitätsbeihilfe mit einer weiteren Finanzierungsquelle. Falls die Bestimmungen vom CROUS (Centre régional des oeuvres universitaires et scolaires) das Gegenteil vorsehen, muss der Studierende sich für die Förderung entscheiden, die er bevorzugt.
Es obliegt dem Studierenden zu prüfen, ob die finanziellen Beihilfen, auf die er Anspruch hat, kumulierbar sind.