Der Betrag der Studiengebühren wird von den Hochschulen festgelegt. Man muss sich also vor Beginn des Studiums an seiner Heimathochschule informieren. Der Studierende muss in der Regel nicht zwei Mal Studiengebühren zahlen (in Deutschland und in Frankreich).
Muss ein deutscher Studierender, der in einem integrierten Studiengang eingeschrieben ist, an der französischen Hochschule dieselben Studiengebühren wie ein französischer Studierender bezahlen? » Studiengebühren
Bei jedem integrierten Studiengang sind die Studiengebühren der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimathochschule und der Partnerhochschule geregelt. In der Regel sollte es keine doppelte Zahlung von Studiengebühren geben.
Nein, die Einschreibung an der DFH ist gebührenfrei.