D.III. Begutachtung von Programmen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

Begutachtungs- und Entscheidungsfristen für Programme zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

Gemäß den von der DFH festgelegten Regeln haben die Gutachter mindestens zwei bis drei Monate Zeit für die Abgabe Ihres wissenschaftlichen Gutachtens. Diese Frist begründet keinerlei Haftung seitens der DFH, die keinen Einfluss auf äußere Sachzwänge im Zusammenhang mit kurzfristigen Absagen von Gutachtern hat.

Der Ablauf der Evaluationsrunden richtet sich nach der Art der Ausschreibung und des Programms:

jährliche Ausschreibungen:

Dieser Ausschreibungsrhythmus gilt für deutsch-französische Doktorandenkollegs.

  • sechs Monate zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung am 2. Mai des laufenden Jahres und der Antragsfrist am 31. Oktober desselben Jahres;
  • zwei Monate für die formale und anschließende wissenschaftliche Evaluation (November bis Februar).

 

mehrere Ausschreibungen pro Jahr:

Dies gilt für wissenschaftliche Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler (Forschungsateliers, Sommer- und Winterschulen).

  • Förderanträge für eine wissenschaftliche Veranstaltung für Nachwuchswissenschaftler können mehrmals im Jahr zu den in den Ausschreibungen ausgewiesenen Antragsfristen eingereicht werden; die Förderentscheidung erfolgt innerhalb von vier Monaten.

 

Dauerausschreibungen:

Dies trifft auf Cotutelles de thèse zu.

  • es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Der Antrag kann eingereicht werden, sobald die unterzeichnete Cotutelle-de-thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen vorliegt;
  • die Ausfertigung der Vereinbarung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen;
  • Anträge, die ausschließlich für die Förderung einer Disputation gestellt werden, können das ganze Jahr über eingereicht werden, spätestens jedoch sechs Wochen vor der Disputation.

 

Etappen der Antragsbegutachtung und Entscheidungsfindung

Je nach Art des Förderinstruments unterscheiden sich Antragsbegutachtung und Entscheidungsfindung in folgenden Punkten: Anzahl der Gutachter, Mitwirkung des Wissenschaftlichen Beirats und Entscheidungsinstanz.

Das Entscheidungsfindungsverfahren umfasst folgende Etappen:

Formale Evaluation

Das Sekretariat der DFH führt eine formale Begutachtung aller Anträge durch und prüft die Vollständigkeit und prinzipielle formale Förderfähigkeit.
Treten hierbei Mängel zutage, trägt das Sekretariat, soweit möglich, dafür Sorge, dass die Mängel behoben werden, bevor der Antrag anschließend zur Begutachtung weitergeleitet wird. Sind die Mängel so gravierend, dass der Antrag in keinem Fall positiv beschieden werden kann, erfolgt keine weitere Evaluation des Antrags.

Wissenschaftliche Evaluation

Die wissenschaftliche Begutachtung von Doktorandenkollegs wird von einem Tandem aus einem deutschen und einem französischen Gutachter durchgeführt.

Die Begutachtung von wissenschaftlichen Veranstaltungen nimmt eine Jury vor, die sich aus dem Präsidium der DFH und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats zusammensetzt. Beläuft sich die beantragte Summe auf über 15.000 Euro, wird der Antrag zunächst von einem externen Gutachter evaluiert.

Über Cotutelle-de-thèse-Anträge befinden das Präsidium oder der Generalsekretär auf Grundlage der Förderempfehlung.

Förderempfehlung und Entscheidung

Um die Kohärenz der Gutachten der verschiedenen Gutachter sicherzustellen, werden die Evaluationsergebnisse in der Regel durch den Wissenschaftlichen Beirat geprüft.
Die Förderentscheidungen werden in aller Regel vom Hochschulrat auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats gefällt.

Die Ergebnisse der von den Gutachtern durchgeführten Evaluation der Doktorandenkollegs werden dem Wissenschaftlichen Beirat von einem seiner Mitglieder vorgestellt, das vom Vorsitzenden ordnungsgemäß benannt wird. Der Wissenschaftliche Beirat präsentiert dem Hochschulrat seine Ergebnisse.

Der Hochschulrat entscheidet bei seiner ersten Sitzung im Jahr über die jeweils beantragte Förderung der einzelnen Doktorandenkollegs.

Der Hochschulrat hat den Präsidenten der DFH ermächtigt, auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse und der verfügbaren Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats über die Förderung von Cotutelles de thèse und wissenschaftlichen Veranstaltungen zu entscheiden. Der Präsident setzt den Hochschulrat in dessen nächsten Sitzung von den Förderentscheidungen in Kenntnis.

Nach der Beschlussfassung werden die Antragsteller zeitnah und postalisch über die Ergebnisse informiert. Die Kommentare der Gutachter sind dem Förderbescheid in anonymisierter Form beigefügt. Kooperationen, die eine Absage erhalten haben, können für die nachfolgende Förderrunde erneut einen Antrag stellen.
Der Präsident der DFH entscheidet in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats über die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und setzt den Hochschulrat in dessen nächsten Sitzung hiervon in Kenntnis.

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