VORBEMERKUNGEN

INSTITUTIONNELER RAHMEN DER DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN HOCHSCHULE
AUFGABEN UND VERFAHREN
QUALITÄTS- UND EXZELLENZANSPRUCH

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist eine binationale Einrichtung, die 1997 durch ein Regierungsabkommen (Weimarer Abkommen) gegründet wurde und zu gleichen Teilen von beiden Regierungen finanziert wird: BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), Länder, AA (Auswärtiges Amt), MESRI (Ministère de l’Enseignement supérieur, de la Recherche et de l’Innovation), MEAE (Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères).

Ziel der DFH ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich in den Bereichen Hochschulbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Sie fördert die strukturierte deutsch-französische – und allgemeiner – europäische und internationale Mobilität von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern1 sowie deren Berufsperspektiven auf dem internationalen Arbeitsmarkt.

Die Qualitäts- und Exzellenzansprüche, die die von der DFH geförderten Programme erfüllen müssen, spiegeln sich in ihren Auswahl- und Kontrollverfahren sowie in der Aufmerksamkeit wider, mit welcher die Karrierechancen der in den Studiengängen eingeschriebenen Studierenden beobachtet werden.

Die Hochschulen, die von der Deutsch-Französischen Hochschule geförderte Programme anbieten, verpflichten sich, die jeweiligen Programmbeauftragten in ihrer Einrichtung zu unterstützen, und tragen u. a. finanziell zur Weiterentwicklung, Umsetzung und Kontrolle der Projekte bei, um deren Fortbestand zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten sie angemessene Werbemaßnahmen durchführen und ihre Beziehungen zur Wirtschaft, Industrie und Arbeitswelt ausbauen, um ihren Doppeldiplomierten den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Alle mit der Bearbeitung, Evaluation und Archivierung relevanter Unterlagen verbundenen Vorgänge unterliegen den Datenschutzrichtlinien der DFH, die unter folgendem Link abgerufen werden können: https://www.dfh-ufa.org/datenschutz/

FÖRDERINSTRUMENTE DER DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN HOCHSCHULE

Die Deutsch-Französische Hochschule fördert mit finanziellen Zuschüssen die Durchführung:

binationaler (oder im Falle einer Drittlandbeteiligung trinationaler) Bachelor- und Masterstudiengänge:
• integrierte Studiengänge
• teilintegrierte Studiengänge

von Programmen zur Förderung der binationalen und trinationalen Doktorandenausbildung von Nachwuchswissenschaftlern:
• PhD-Track-Programme, die die Master- mit der Promotionsphase verknüpfen
• Cotutelles de thèse
• Deutsch-Französische Doktorandenkollegs (DFDK)

deutsch-französischer wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Förderung von Nachwuchs-wissenschaftlern:
• Forschungsateliers, Sommer- oder Winterschulen
• spezifische, innovationsfördernde, strategische u. ä. Ausschreibungen:

von Vorbereitungstreffen, die es Tandems aus einer deutschen und einer französischen Hochschule ermöglichen, gemeinsam einen Antrag auf Förderung durch die DFH auszuarbeiten.

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