Mit Einschreibung bei der DFH verpflichten Sie sich, Ihre Prüfungsergebnisse über Ihren Programmbeauftragten der DFH mitzuteilen. Letzterer informiert die DFH, sobald sie doppeldiplomiert sind. Sie selbst müssen der DFH Ihre Einzelnoten nicht mitteilen.
Müssen die Studierenden die DFH über ihre Prüfungsergebnisse informieren? » Prüfungen und Ergebnisse
Gibt es Nachholprüfungen?
Kann man das Studienjahr wiederholen?
Die Modalitäten für den Übergang in das höhere Studienjahr sind je nach Studiengang und Hochschule verschieden. Sie werden in der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Partnerhochschulen.
Studierende, die ihr Studienjahr im Partner- oder Drittland wiederholen, können für das Wiederholungsjahr eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH erhalten (vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Einschreibung bei der DFH).
Die Benotungssysteme in Deutschland und in Frankreich sind verschieden. In Frankreich gehen die Noten von 0 (schlechteste Note) bis 20 (beste Note), während sie in Deutschland von 1 (beste Note) bis 5 (schlechteste Note) gehen. Zudem werden die Noten nicht immer nach denselben Kriterien vergeben; so kann das, was in Frankreich einer „guten Note“ entspricht, in Deutschland als eine „durchschnittliche“ Note bewertet werden oder umgekehrt.
Die DFH verfügt über keine Notenäquivalenztabelle zwischen beiden Ländern. Es obliegt den beiden Partnerhochschulen der Kooperation sich auf ein Notenumrechnungssystem zu einigen und dies in der gemeinsam erstellten Kooperationsvereinbarung festzuhalten (Auskunft darüber erteilt der Programmbeauftragte). Jedoch empfiehlt die DFH ihren Mitglieds- und Partnerhochschulen, die statistische Methode „ECTS Grading Table“ für die Notenumrechnung anzuwenden.
Nein, die Benotung ist die gleiche für die deutschen und die französischen Studierenden.
Ja, die Klausuren sind für die deutschen und französischen Studierenden eines Studiengangs identisch.
Die Prüfungsmodalitäten werden in der gemeinsamen Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt.