Müssen die Studierenden die DFH über ihre Prüfungsergebnisse informieren? » Studienverlauf

Dauer

Dauert ein deutsch-französischer Studiengang länger als ein normaler Studiengang?

Die Studiendauer eines deutsch-französischen Studiengangs sollte die im Heimatland festgelegte Regelstudienzeit nicht überschreiten.

Jedoch können Studiengänge, die auf deutscher Seite mit dem Staatsexamen und / oder auf französischer Seite mit einem concours (Jura, Lehramt) abschließen, unter bestimmten Umständen zu einer Studienverlängerung führen. Auch TIME-Programme führen zu einer Studienzeitverlängerung von mindestens einem Semester.

Die Studiendauer wird möglichst gleichwertig auf beide Partnerhochschulen verteilt. In der Regel beinhaltet die Studiendauer einen Auslandsaufenthalt von drei Semestern für Bachelorstudiengänge und von zwei Semestern für Masterstudiengänge.

Der Studierende hat die Möglichkeit, seinen Auslandsaufenthalt zu verlängern, wenn beide Programmbeauftragten und die gemeinsame Studienordnung dies erlauben.

Wenn der Studierende beschließt – obwohl ihn nichts dazu zwingt – im Partnerland zu bleiben oder wenn eine Abschlussarbeit fertig zu schreiben ist, erhält er für diesen zusätzlichen Zeitraum keine Mobilitätsbeihilfe der DFH.

Wenn hingegen der Studierende das Studienjahr an der Partnerhochschule wiederholen muss, dann kann er auf Antrag des Programmbeauftragten die Mobilitätsbeihilfe erhalten.

Lehrveranstaltungen

Werden an der DFH Kurse erteilt?
Finden die Kurse in Saarbrücken statt?

Das Sekretariat der DFH befindet sich in Saarbrücken, aber die DFH bietet keine Lehrveranstaltungen an. Die Kurse finden an den Partnerhochschulen der DFH in Deutschland und in Frankreich, sowie, im Fall von trinationalen Kooperationen in einem Drittland statt.

In der Regel sind die Lehrveranstaltungen in Deutschland auf Deutsch und in Frankreich auf Französisch.

Im Vergleich zu einem rein nationalen Studiengang verlangt ein deutsch-französischer Studiengang von den Studierenden eine hohe Motivation und einen besonderen Einsatz, und dies kann Mehrarbeit bedeuten.

Nein. Es bleibt den Hochschulen überlassen, ob sie diese Kontrolle durchführen oder nicht.

Studierende

Zielvorgabe der integrierten Studiengänge ist, laut Förderkriterien der DFH, dass sich mittelfristig mindestens 10 deutsche und französische Studierende (5+5) in der Auslandsphase befinden.

Die Gesamtanzahl der Studierenden variiert von Studiengang zu Studiengang. Einige Studiengänge haben einen Numerus clausus.

In der Regel verbringen die deutschen und die französischen Studierenden ihre Studienzeit während des gesamten Studiums zusammen.

Bevorzugter Ansprechpartner der Studierenden ist ihr Programmbeauftragter. Dieser oder ein Koordinator stehen den Studierenden grundsätzlich zur Verfügung, falls ein Problem an der Partnerhochschule auftreten sollte. Der Programmbeauftragte fungiert als Bindeglied zwischen der DFH und den Studierenden.

Die Studierenden können die Kontaktdaten der Studierenden vorangegangener Jahrgangsgruppen bei ihren Koordinatoren oder Programmbeauftragten erfragen. Falls vorhanden, können sich die Studierenden auch an den Alumniverein ihres Studiengangs wenden.

Die DFH hat einige Erfahrungsberichte von DFH-Absolventen gesammelt, die sich auf ihrer Webseite oder in der Studiengangsbroschüre der DFH befinden. Die Studierenden haben auch die Möglichkeit, mit den Studierenden vorheriger Jahrgänge direkt in Kontakt zu treten, indem sie ihre Kontaktdaten bei ihren Koordinatoren oder Programmbeauftragten erfragen.

Alumni-Vereine umfassen die Absolventen, und oft auch aktuelle Studierende eines Studiengangs. Sie organisieren Projekte und Veranstaltungen, die auch für die Studierenden interessant sind, zum Beispiel Studienreisen, Kennenlernwochenenden für Erstsemester, Gesprächsrunden und Workshops zum Thema Berufseinstieg, Praktikumsbörsen etc. Alumni-Vereine sind daher wichtige Ansprechpartner, insbesondere wenn es um die Suche von Praktika oder Arbeitsstellen geht.

Ja, ein Verein kann auch auf Initiative von Studierenden, also zukünftigen Absolventen, gegründet werden. Sicher werden sich anschließend auch zahlreiche Ehemalige des Studiengangs für eine Mitgliedschaft interessieren und die Vereinstätigkeit beleben.

Die DFH veröffentlicht eine Dauerausschreibung für die Gründung von Alumninetzwerken sowie für die Förderung von Alumniaktivitäten. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form von Zuwendungen für die Durchführung von Alumni-Veranstaltungen. Darüber hinaus unterstützt die DFH die Alumni-Vereine auch inhaltlich. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/studierende-doktoranden-alumni/alumni/alumnivereine-im-dfh-netzwerk/. Gern können Sie sich auch mit Sandra Leeder (leeder(at)dfh-ufa.org oder +49 681 938 12 322) in Verbindung setzen.

Prüfungen und Ergebnisse

Die Prüfungsmodalitäten werden in der gemeinsamen Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt.

Ja, die Klausuren sind für die deutschen und französischen Studierenden eines Studiengangs identisch.

Nein, die Benotung ist die gleiche für die deutschen und die französischen Studierenden.

Die Benotungssysteme in Deutschland und in Frankreich sind verschieden. In Frankreich gehen die Noten von 0 (schlechteste Note) bis 20 (beste Note), während sie in Deutschland von 1 (beste Note) bis 5 (schlechteste Note) gehen. Zudem werden die Noten nicht immer nach denselben Kriterien vergeben; so kann das, was in Frankreich einer „guten Note“ entspricht, in Deutschland als eine „durchschnittliche“ Note bewertet werden oder umgekehrt.

Die DFH verfügt über keine Notenäquivalenztabelle zwischen beiden Ländern. Es obliegt den beiden Partnerhochschulen der Kooperation sich auf ein Notenumrechnungssystem zu einigen und dies in der gemeinsam erstellten Kooperationsvereinbarung festzuhalten (Auskunft darüber erteilt der Programmbeauftragte). Jedoch empfiehlt die DFH ihren Mitglieds- und Partnerhochschulen, die statistische Methode „ECTS Grading Table“ für die Notenumrechnung anzuwenden.

Gibt es Nachholprüfungen?
Kann man das Studienjahr wiederholen?

Die Modalitäten für den Übergang in das höhere Studienjahr sind je nach Studiengang und Hochschule verschieden. Sie werden in der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Partnerhochschulen.

Studierende, die ihr Studienjahr im Partner- oder Drittland wiederholen, können für das Wiederholungsjahr eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH erhalten (vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Einschreibung bei der DFH).

Mit Einschreibung bei der DFH verpflichten Sie sich, Ihre Prüfungsergebnisse über Ihren Programmbeauftragten der DFH mitzuteilen. Letzterer informiert die DFH, sobald sie doppeldiplomiert sind. Sie selbst müssen der DFH Ihre Einzelnoten nicht mitteilen.

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