Die Studierenden bekommen die Mobilitätsbeihilfe nur während des/der obligatorischen Aufenthalte/s im Partner- bzw. im Drittland, sei es im Rahmen des Studiums oder eines Pflichtpraktikums gemäß der Studienordnung.
Bekommt man die Mobilitätsbeihilfe während der Gesamtdauer des Studiums? » Verfahren
Zwischen September und November des laufenden akademischen Jahres schließt die DFH Zuwendungsverträge mit ihren Partnerhochschulen. Sobald der Zuwendungsvertrag der DFH ordnungsgemäß vervollständigt und unterschrieben vorliegt, kann der entsprechende Betrag für die Mobilitätsbeihilfen an die betreffende Hochschule überwiesen werden. Danach obliegt es der Hochschule, diese Mobilitätsbeihilfen an die betreffenden Studierenden auszuzahlen.
Die Auszahlung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Überweisung der DFH erfolgen.
Wie muss für die Überweisung des Geldes verfahren werden?
Erfolgt die Überweisung der Mobilitätsbeihilfe eines französischen Studierenden auf ein deutsches oder auf ein französisches Konto? Muss man bei Ankunft in Deutschland / Frankreich ein Konto eröffnen?
Die DFH überweist die Mobilitätsbeihilfe an die Heimathochschulen der Studierenden. Danach wird diese von den Hochschulen an die Studierenden ausbezahlt. Die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt auf das Privatkonto des Studierenden, unabhängig davon ob das Konto bei einer Bank in Deutschland Frankreich oder einem anderen Land eröffnet wurde. Der Studierende muss der Heimathochschule die Bankverbindung des Kontos übermitteln, auf welches die Überweisung erfolgen soll.
Angesichts der hohen Anzahl der bei der DFH eingeschriebenen Studierenden ist die DFH nicht in der Lage, jeden einzelnen Studierenden zu benachrichtigen. Jedoch können sie sich bei ihren Programmbeauftragten erkundigen, die ihnen Auskunft erteilen werden.
Die Beantragung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt unmittelbar durch den Studierenden auf dem Einschreibeformular der DFH in der entsprechenden Rubrik.
Der Antrag muss vom Programmbeauftragten mit Hilfe eines speziellen Formulars für die gesamten Studierenden eines Studiengangs bestätigt werden. Folglich müssen sich die Studierenden bei ihrem Programmbeauftragten vergewissern, dass ihr Antrag für das betreffende Studienjahr validiert wurde.