Studiengang

Allgemeine Hinweise:

  • Dieser Teil ist von jedem Partner auszufüllen (ein Reiter pro Hochschule).
  • Ein gleichzeitiges Arbeiten auf dieser Seite ist möglich, da jeder Partner im Reiter seiner Hochschule arbeitet und die Daten getrennt nach Reitern gespeichert werden.
  • Wenn Sie gleichzeitig im Antrag arbeiten, werden die von Ihrem Partner neu gespeicherten Daten auf Ihrer Seite erst dann angezeigt, wenn Sie auf „Diese Rubrik mit allen Reitern neu laden“ geklickt haben. Vergessen Sie nicht, vorher Ihre eigenen Daten zu speichern. Alternativ können Sie auch die Antragsbearbeitung neu starten.
  • In den ja/nein-Feldern wurde die Antwort „nein“ aus technischen Gründen vorgegeben.

Weitere Hinweise:

Jahr der Einführung:
Bitte geben Sie an dieser Stelle an, in welchem akademischen Jahr der deutsch-französische Studiengang an Ihrer Hochschule eingeführt wurde oder wird.

Abschluss:
Bitte beachten Sie, dass für die DFH der Abschluss entscheidend ist, der von beiden Hochschulen am Ende des Studiums verliehen wird.
Bsp.: Sollte eine der Hochschulen zunächst einen Bachelor vergeben, bevor beide Hochschulen am Ende des deutsch-französischen Studiengangs einen Master verleihen, so ist nur der Master als erster gemeinsamer Abschluss anzugeben.

Der unter „genaue Bezeichnung“ angegebene Abschluss wird für den Studienführer online und für die Erstellung des DFH-Zertifikats verwendet. Eine korrekte und vollständige Angabe ist daher wichtig.

Prinzipiell fördert die DFH nur Studiengänge, die allen Absolventen des deutsch-französischen Studiengangs den deutschen und französischen Abschluss (und ggf. den des Drittlandes) verleihen.
Um die Qualitätskriterien der DFH zu erfüllen, muss ein deutscher und ein französischer gleichwertiger und national anerkannter Abschluss vergeben werden. In Ausnahmefällen wie z. B. bei einem Staatsexamen, ist dies nicht immer umsetzbar. In diesem Fall bitten wir Sie um eine entsprechende Beschreibung und Präzisierung der jeweils verliehenen Abschlüsse.

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