Zulassung

Allgemeine Hinweise:

  • Dieser Teil ist von jeder Partnerhochschule auszufüllen (ein Reiter pro Hochschule):
    Ein gleichzeitiges Arbeiten auf dieser Seite ist möglich, da jede Partnerhochschule in einem eigenen Reiter arbeitet und die Daten getrennt nach Reitern gespeichert werden.
  • Wenn Sie gleichzeitig im Antrag arbeiten, werden die von Ihrer/Ihren Partnerhochschule/n neu gespeicherten Daten auf Ihrer Seite erst dann angezeigt, wenn Sie auf „Diese Rubrik mit allen Reitern neu laden“ geklickt haben. Vergessen Sie nicht, vorher Ihre eigenen Daten zu speichern. Alternativ können Sie auch die Antragsbearbeitung neu starten.
  • In den ja/nein-Feldern wurde die Antwort „nein“ aus technischen Gründen vorgegeben.
  • Vorbereitete Texte lassen sich problemlos in das Online-Formular einfügen; Formatierungen können nicht übernommen werden.

Weitere Hinweise:

Zulassungsniveau:
Es handelt sich um das Zulassungsniveau, das die Studierenden benötigen, um an Ihrer Hochschule in den deutsch-französischen Studiengang aufgenommen zu werden; z. B. nach der Hochschulreife oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss auf deutscher Seite. Bitte beachten Sie bei der Angabe des Zulassungsniveaus, dass der deutsch-französische Studiengang aus Inlands-und Auslandsphasen besteht (vgl. Studienverlauf).

Zeitpunkt der Auswahl der Studierenden:
Bitte geben Sie hierbei einen Bezugspunkt an.
z. B.: bei Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025: Auswahl im Juli 2024.

Quereinstieg:
Wenn ein Quereinstieg in den deutsch-französischen Studiengang möglich ist, geben Sie bitte an, zu welchem Zeitpunkt (z. B. nach dem 1. Semester) dieser möglich ist.

Zulassungsvoraussetzung:
Beschreiben Sie die Voraussetzungen, die ein*e Studierende*r erfüllen muss, um in den deutsch-französischen Studiengang aufgenommen zu werden.

Für die Hochschule des Drittlands entfallen zwei der Fragen.

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