Deutsch-Französische Doktorandenkollegs

Informationen zum Förderinstrument

Die Ausschreibung dient dem Auf- bzw. Ausbau deutsch-französischer Kooperationen im Bereich der strukturierten Doktorandenausbildung.

Folgende Institutionen können grundsätzlich antragstellende sein:

  • auf französischer Seite eine oder mehrere École(s) doctorale(s)
  • auf deutscher Seite alle Träger einer strukturierten Doktorandenausbildung.

 

Interessierte Kooperationen haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der DFH in Kontakt zu setzen.

Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens im Vorfeld einen Antrag auf Förderung eines Vorbereitungstreffen stellen. Diese Begegnung kann mit bis zu 2.500 € gefördert werden.

Form der Antragstellung

Bitte beachten Sie die Ausschreibung, die Antragsankündigung und das entsprechende Antragsformular. Sie finden die Unterlagen auch in unserem Bereich Ausschreibungen.

Fristen

Die DFH veröffentlicht einmal jährlich eine entsprechende Ausschreibung. Die Antragsfrist für 2023 war der 31.10.2023. Vorab wurde eine Antragsankündigung bis zum 30.06.2023 benötigt. Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.

Vereinbarkeit verschiedener Förderinstrumente

Promovierende, die in einem Deutsch-Französischen Doktorandenkolleg aufgenommen werden, können ihre Promotion in Form einer Cotutelle durchführen und für diese auch eine Förderung bei der DFH beantragen (Durchführung und/oder Verteidigung). Die Mobilitätsförderung im Rahmen eines Doktorandenkollegs ist mit der Förderung der Cotutelle kumulierbar. Ebenso haben geförderte Deutsch-Französische Doktorandenkollegs die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Veranstaltung für Nachwuchswissenschaftler*innen zu organisieren und hierfür eine Förderung bei der DFH zu beantragen, unter der Bedingung, dass die Teilnahme Mitgliedern anderer Einrichtungen offen steht.

Bitte beachten Sie:

  • Die Einschreibung als Promovierende in einem DFDK erfolgt über die jeweilige Hochschule/Ecole doctorale;
  • Doktorand*innen-Stipendien oder -Verträge werden von den Kollegs, bzw. den Hochschulen/Ecoles doctorales selbst ausgeschrieben oder vergeben, d. h. Sie können sich nicht zentral bei uns bewerben.

Ausschreibung, Antragsankündigung und Antrag

  • Ausschreibung DFDK 2026-2029 (Antragsfrist: 31.10.2024)
  • Antragsankündigung (Webformular, Frist: 30.06.2024); Nachdem das Webformular durch einen Klick auf „Absenden“ an die DFH übermittelt wurde, erhalten alle in der Antragsankündigung angegebenen Ansprechpersonen und Programmbeauftragte eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Antragsformulat DFDK 2026-2029 (Antragsfrist: 31.10.2024)

 

Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.

Mittelabruf

Geförderte Deutsch-Französische Doktorandenkollegs

 

Die aktuell sowie bisher geförderten deutsch-französischen Doktorandenkollegs finden Sie auch in unserem Forschungswegweiser. Sollten Sie sich für ein bestimmtes Doktorandenkolleg interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an den*die Programmbeauftragte*n der jeweiligen Partnerhochschule. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls im Forschungswegweiser.

Verwendungsnachweis & weitere Informationen

 

Für Wünsche und Anregungen zu den DFH-Programmen können sich die Promovierenden an die Studierendenvertreter*innen wenden. Diesem Gremium sind zwei Ansprechpartner*innen für die Promotionsausbildung angegliedert, welche die Interessen der DFH-Doktorand*innen vertreten und bei Fragen rund um die deutsch-französische Promotion zur Verfügung stehen. Sie können die Studierendenvertreter*innen sowie die Ansprechpartner*innen für die Promotionsausbildung anhand folgender Adresse kontaktieren: studivertreter(at)dfh-ufa.org

Weitere Informationen finden Sie hier.

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